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PC & Internet Freifunk-Störerhaftung: "Raubkopier-Oma" ohne PC muss für Filesharing blechen

Selbst mit Sperren kann man es kaum verhindern, es gibt immer mehr Technik die das umgeht und schon im Web-Browser drin ist. Das fängt schon mit Übersetzung an.
Wer ein Hotspot stellt, sollte schon Schutz gleich implantieren, zumindest brauch man dann kein Streit drüber führen, das einer eingebaut werden muss. Es sollte mit einem Schreiben schnell erledigt sein, das der Schutz freiwillig Upgedatet wird, jedoch ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht...
 
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Wenn du richtig schnell mit einem, vom Bekannten, augeliehenen Auto, durch einen Blitzer fährst bekommt der Post und muß den Führerschein abgeben.....-
Halterhaftung ! .....ausser er kann beweisen das er nicht gefahren ist !

Aber wer gar keinen Computer „zum Verleihen“ besitzt, kann nicht für die Computernutzung anderer mit ihren eigenen Computern haftbar gemacht werden.
 
Wenn du richtig schnell mit einem, vom Bekannten, augeliehenen Auto, durch einen Blitzer fährst bekommt der Post und muß den Führerschein abgeben.....-
Halterhaftung !

Das kann man aber jetzt "nicht wirklich" miteinander vergleichen ;-) Das sind zwei völlig unterschiedliche Gesetze, die Du hier vergleichst (Verkehrsrecht <-----> Urheberrecht). Sozusagen wie "Äpfel und Birnen" :grinning:


Viele Grüße
Lecter
 
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Wenn man mal zwischen den Zeilen liest, würde ich sagen das der / die Richter, und die Abmahnanwälte sowieso, bei Warner auf der Gehaltsliste stehen. Da fehlt jegliches Feingefühl. Das Marionettentheater in Berlin interessiert das eh nicht. Die kassieren fürs Nichtstun unsere Steuergelder und lachen uns noch aus.
Traurig aber wahr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
würde mich nicht wundern, wenn der wahre "täter" hier der sohn ist. seiner mutter einen "freifunk-router" unterzujubeln ist mMn grob fahrlässig. wer sich mit freifunk beschäftigt, muss wissen daß die gesetzeslage eben doch nicht eindeutig ist. dieses wissen kann man dem aufsteller eines solchen gerätes schon unterstellen, da es diese dinger eben nicht mal eben so von der stange zu kaufen gibt. war wohl ein bischen revoluzzer-denken dabei, sich solch einen "download-esel" bei mami zu schaffen. hätte der bengel andererseits aus "moralischer überzeugung" mit dem wunsch nach freiheit und freifunk für alle diesen router dahingebaut, hätte er mit sicherheit seine mami mit stolzerfüllter brust den sachverhalt und die rechtliche lage zum thema "freifunk" ausführlich erklärt und was hätte mami dann wohl dazu gesagt? ;-)
also hier hat sich mami von ihrem sohnemann gehörig aufs glatteis führen lassen und ist eingebrochen. unwissenheit schützt vor strafe nicht. ohne klare rechtssprechung sollte jeder freifunker wissen, worauf er sich da einlässt und bereit sein, die juristischen instanzen durchzugehen und sich klar sein, daß es auch ein sehr teurer spass werden kann.
mami muss mMn zahlen und sollte sich mit ihrem sohn mal gehörig unterhalten.
freifunk kann und darf keine lösung in diesem miesen spiel sein. der gesetzgeber ist mit einer klaren aussage/rechtssprechung gefordert, hier klarheit zu schaffen.
 
Nur mal zum technischen Verständnis:

Also ich sehe das so , bei den ganzen Routern und ihren bisherigen Sicherheitsmängeln konnte das auch schnell jemand von Aussen machen.
Nicht umsonst gibt es Updates für die Router und die Sicherheit wurde auf WEP3 erhöht.

Auch kannst das per Skript machen - ein Klick auf einem Link und schon ist der Router auf Freifunk umgestellt.

Hier macht man es sich zu Nutze das die Richter technisch gesehen totale Nieten sind und man denen etwas vom Bären erzählen kann.
Fressen sie es wirst du verurteilt ... so einfach ist es ...

Also ich würde deshalb schon der Oma keinen Strafzettel geben weil sie diese Einstellungen nie überprüfen konnte.
Die Telekom hatte eine ganze Zeit lang den alten Leuten digitales TV + Festnetz verkauft - natürlich mit einem Router der auch gleichzeitig der TV Empfänger war (mit offenen Wlan + DSL 16.000).
Hier war nur die Empfehlung gewesen das Netz mit einem Passwort zu schützen.( Klar Internet wurde ja öffentlich nicht verkauft und war mittel zum Zweck) für Magenta.

Der Sohn könnte das Internet hier auch normal genutzt haben ohne sich mit dem Router auseinander zu setzen weil der Router Ihn nicht gehört und jemand von Aussen hat sich was runter geladen.
 
WPA3 ist auch schnell ausgetrickst, wenn nicht das System an sich, aber der User... Schnell ist auch ein Clone Netz erstellt um auf Euren Rechner zu kommen, oder auch wo das Passwort noch mal abgefragt wird oder sowas in der Art.

Zudem würde es ja auch nicht helfen, wenn man eine email öffnet, die was im Gepäck hat...
 
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technisch hin oder her... -> "... Ihr Sohn hat allerdings in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet. Sie sei als Anschlussinhaberin ausgewiesen und damit Vertragspartnerin des Providers."

fakt ist, mami hat ihren sohn da werkeln lassen, also zugestimmt. weiterhin hat mami ja den vertrag des anschlusses unterschrieben und als mündiger bürger hat sie also zu wissen, was sie da unterschreibt.
dieses elende rumgejammer und selbstauferlegte opferrolle ist kaum zu ertragen. sohnemann hat mist gebaut und mami mit reingezogen. ich bin so erzogen worden, daß man gefälligst für seinen mist geradezustehen hat.
 
@ pipi über 30.000 Haushalte waren in sogenannten Bootnetzwerken ohne es zu wissen
 
hier gehts doch nicht um botnetzwerke. ist in diesem satz des artikels denn interpretationsspielraum ? "... Ihr Sohn hat allerdings in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet..."
also mit voller absicht, oder ?
 
ich bin so erzogen worden, daß man gefälligst für seinen mist geradezustehen hat.
Die Gesetze hier zu Lande (Stichwort: "Störerhaftung") sind einfach unangemessen. Das ist der ganze Punkt. Wozu also dafür "gerade stehen"? Für dieses "bescheidene" Gesetz ???


Viele Grüße
Lecter
 
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Ihr Sohn hat allerdings in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet..."also mit voller absicht, oder ?

Stimmt das stand in einem anderen Beitrag drinn aber nicht im ersten.

Freifunk beinhaltet aber auch den Gastanschluss und der ist erst seit der Version 7.10 in der Fritzbox verschlüsselt und mit einem Passwort geschützt ist.
Davor hat der Gastanschluß keine Verschlüsselung unterstützt.

Du hattest dein Homenetz - mit WEP2 gehabt und für Gäste gab es den Gastzugang ohne Verschlüsselung und Passwort
Also gab es da die technische Möglichkeit dort gar nicht.

Wenn es tatsächlich immer wieder mal Besucher gab ist es nichts ungewöhnliches einen Gastzugang einzurichten ...

Du gehst von deinem Wissen und technischen Verstand aus das wesentlich höher ist als das in den meisten Haushalten.
Die sind froh das es läuft ...
 
fakt ist, mami hat ihren sohn da werkeln lassen, also zugestimmt. weiterhin hat mami ja den vertrag des anschlusses unterschrieben und als mündiger bürger hat sie also zu wissen, was sie da unterschreibt.
Ich denke nicht, dass Mami da zugestimmt hätte, wenn sie gewußt hätte, was sie da unterschreibt. Die hatte doch überhaupt keinen "Durchblick". Sie hat ihrem Sohn ganz einfach nur vertraut.

Und jetzt bitte nicht gleich den Satz "Dummheit schützt vor Strafe nicht" als nächstes posten. Den Satz kennen wir alle. Darum geht es hier nicht!


Viele Grüße
Lecter
 
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gesetz ist gesetz, so sind nunmal die "spielregeln". weil es in enigen augen "bescheiden" ist, kann ja nicht im umkehrschluss bedeuten, daß es für diese leute nicht gilt.
ich sehe es genauso wie du, bescheiden und unangemessen treffen es richtig. daher fordere ich auch eine eindeutige aussage des gesetzgebers, um diesen missstand endlich zu beseitigen.
aber ist nunmal zum jetzigen zeitpunkt so und das weiss auch jeder, der sich damit (wie in diesem fall mit freifunk) beschäftigt.
 
In diesem Punkt stimme ich mit dir überein!


Viele Grüße
Lecter
 
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