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Frage zum Weiterbewilligungsantrag

AW: Frage zum Weiterbewilligungsantrag

Dann eine schriftliche Begründung fordern nach §67 SGB X 667a SGB X.
Daten dritter unterliegen dem Datenschutz, darauf hat der Antragsteller keinen Zugriff. Hier gilt auch das BDSG (Datenschutzgesetz). Falls dann eine leistung wegen angeblicher fehlender mitwirkung eingestellt wird, eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht einreichen.

Kenn ich aus erfahrung. Freund hatte kein eigenes Konto, seine leistung wurde anstandslos auf meines überwiesen. Als die dann meine Kontoauszüge haben wollten hab ich mich als nicht Leistungsempfänger quer gestellt. Schriftliche absage an das Jobcenter erteilt, fertig. Meine Auszüge gehen die da nichts an. Rechtstreit haben die dann vorm Sozialgericht verloren.

Ansonsten bleibt noch die Bargeldlose Zahlung per Scheck an den Leistungsempfänger.
 
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