Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Frage zum Weiterbewilligungsantrag

AW: Frage zum Weiterbewilligungsantrag

Dann eine schriftliche Begründung fordern nach §67 SGB X 667a SGB X.
Daten dritter unterliegen dem Datenschutz, darauf hat der Antragsteller keinen Zugriff. Hier gilt auch das BDSG (Datenschutzgesetz). Falls dann eine leistung wegen angeblicher fehlender mitwirkung eingestellt wird, eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht einreichen.

Kenn ich aus erfahrung. Freund hatte kein eigenes Konto, seine leistung wurde anstandslos auf meines überwiesen. Als die dann meine Kontoauszüge haben wollten hab ich mich als nicht Leistungsempfänger quer gestellt. Schriftliche absage an das Jobcenter erteilt, fertig. Meine Auszüge gehen die da nichts an. Rechtstreit haben die dann vorm Sozialgericht verloren.

Ansonsten bleibt noch die Bargeldlose Zahlung per Scheck an den Leistungsempfänger.
 
Zurück
Oben