Bis zum 31.05 ist mein Geld bewilligt jetzt muss ich ja ein Weiterbewilligungsantrag stellen, denn habe ich auch im internet gefunden brauche ich noch was?
Ist von Antragsstelle zu Antragsstelle verschieden. Ich denke du solltest zumindestens die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beilegen. Und wenn sich etwas an deinen persönlichen Verhältnissen geändert hat (Wohngeldbescheid, Wohnungsnebenkosten, Vermögen, Arbeit ,Familienverhältnisse u.s.w.) so muß das ebenfalls dokumentiert werden.Dazu gehören die Anlage KDU ( Unterkunftskosten) Anlage VM ( Vermögen)
Kannst auch mal bei deinem zuständigen Sachbearbeiter anrufen.
Gib denen das was die wollen , aber nix extra. Die fragen dann schon nach. Wichtig ist, das der Antrag zeitig gestellt ist , damit es keine Versorgungslücke gibt.
mfg psychotie
den Weiterbewilligungsantrag bekommst du in der Regel vom Jobcenter per Post zugeschickt, den füllst
du aus und schickst ihn am besten per Einwurfeinschreiben zurück, oder bringst ihn selbst zum Jobcenter.
Bei uns in NRW brauchst du die Kontoauszüge nur auf verlangen einmal im Jahr, dann kann es auch sein
das du eine Vermieterbescheinigung brauchst.
den bekommt man vom JC zugeschickt? das wäre mir komplett neu.. in der Regel informiert das JC gar nicht darüber und es liegt einzig und allein in der eigenen Verantwortung einen neuen Antrag zu stellen... am besten 4-5 wochen vorher..
vorlegen muss natürlich die kontoauszüge der letzten 3 monate, aber auch neue kontoauszüge von bausparverträgen, sparbüchern, auch wenn da nur zinsen drauf gekommen sind...
das ist aber nicht ganz richtig, bei uns in NRW bekommst du ca. 6 Wochen vor ablauf deines ALG II einen
neuen Weiterbewilligungsantrag den hast du zügig aus zu füllen und dann bei deinen Jobcenter ein zu reichen.
So wie ich es von einigen anderen weiss ist es in Bayern und im Osten auch so, dem zu folge denke ich das
deine aussage hier nicht ganz richtig ist (sorry), es kann aber schon sein das einige Jobcenter auf weisung von
oben da anders handeln das kann ich nicht sagen.
Normalerweise bekommt man den Antrag automatisch zugeschickt ca. 1,5 monate vor Ablauf des Zeitraumes (jedenfalls hier in meiner Stadt).
Wenn sich nichts in deinen Verhältnissen geändert hat, brauchst du eigentlich nur alles mit nein beantworten und den Antrag zurückschicken.
Das sollte man aber schnell machen, da die Leute beim JC ja auch etwas bearbeitungszeit brauchen.
Und vorlegen musst du garnichts, nur wenn es verlangt wird. Das ist ja kein Neuantrag.
Naja...eine erneute Vorlage der Kontoauszüge wird zwar im Antragsformular nicht ausdrücklich erwähnt, viele JC wollen sie aber routinemäßig sehen.
[Sarkasmus]Könnte ja sein,daß man in der Zwischenzeit im Lotto gewonnen hat oder der reiche Erbonkel gestorben ist[/Sarkasmus]
Ich selbst schwärze da immer ziemlich viel drauf,weil es das Amt im Grunde nur was angeht, wo das Geld herkommt,nicht wo es hingeht.Gab noch nie irgendwelche Probleme.
@Trollkopf
Kannst du gerne mal probieren...aber dann wirst du in aller Regel mehr Probleme haben als vorher. Zumindest dann,wenn du mit der Freundin nicht offziell zusammenlebst. Denn dann wird dir eine verheimlichte Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Für die Jobcenter gibts in Sachen Beziehung nur ein "Ganz oder gar nicht",d.h. sowas wie eine Fernbeziehung wird in aller Regel meist erstmal angezweifelt.
Bei mir wollten die Herrschaften vom Amt sogar die Kontoauszüge der Firma sehen,für die ich arbeite. Die inzwischen so gern durchgeführte Kontenabfrage hatte ergeben, daß eine Firmen-EC-Karte auf meinen Namen existiert. Kunststück, ich bin ja im Rahmen meines Jobs auch verfügungsberechtigt. Ich habe fast 4 Monate gebraucht,bis das Amt kapiert hat, daß das nicht mein Konto ist und ich auch nur zu Firmenzwecken darüber verfügen darf.
ich bezweifle, dass das jobcenter das geld auf das konto einer anderen person überweist
und wenn doch, dann macht man sich doch erst richtig verdächtig und das JC wird besonders nachhaken.
das JC hat einen rechtlichen anspruch auf kontoauszüge der letzten 3 monate - auch ohne besonderen verdacht auf missbrauch - und das sind dann eben die des partners bzw das konto wo das geld überwiesen wird
siehe auch
somit tut man sich keinen gefallen damit und dein vorschlag ist mehr als fragwürdig.
wenn du keine kontoauszüge vorlegen willst, bleibt nur die möglichkeit gar kein konto zu haben und sich das geld bar auszahlen zu lassen, aber ganz ehrlich: wer will das schon in zeiten wo fast alles bargeldlos bezahlt wird wie miete, strom, gas, internet, versicherung?
wenn du keine kontoauszüge vorlegen willst, bleibt nur die möglichkeit gar kein konto zu haben und sich das geld bar auszahlen zu lassen, aber ganz ehrlich: wer will das schon in zeiten wo fast alles bargeldlos bezahlt wird wie miete, strom, gas, internet, versicherung?
Oft gehts gar nicht mehr anders als bargeldlos. Und selbst da wo es geht, kann es durchaus passieren,daß das Jobcenter dann einfach mal Zweifel anmeldet,man seinen Zahlungsverpflichtungen tatsächlich nachgekommen ist. Man will seinen Kunden halt zu gerne nachspionieren. Solche Sachen wie Quittungen o.ä. werden da durchaus schonmal für ungülig erklärt, weil sie angeblich den tatsächlichen Geldfluss nicht beweisen. Ich habs selbst erlebt!
Das ist nicht richtig: Geld wird genauso auf ein fremdes Konto überwiesen wenn man kein eigenes besitzt, es besteht ja keine Kontopflicht. Auch darf das Jobcenter diese nicht einsehen da es sich dann um Datenerhebung dritter handelt und das ist strikt verboten...