Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Filesharing: Vorbeugung gegen Abmahnung möglich

Wer die Befürchtung hat, wegen Urheberrechts-Verletzungen in
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
eine Abmahnung von einer bestimmten Kanzlei zu erhalten, kann durch Eigenaktivität das entstehen von Kosten durchaus vermeiden.

Insbesondere wenn ein Nutzer bereits ein entsprechendes Schreiben der Anwälte von Musik-Rechteinhabern erhielt, besteht eine nicht ganz kleine Wahrscheinlichkeit, dass man auch von anderen Juristen Post bekommt. Denn häufig wurden Titel verschiedener Musiker getauscht für die jeweils andere Vertreter zuständig sind.

In einem Fall, der jetzt vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, gaben Nutzer daher gegenüber der Kanzlei Schutt & Waetke vorsorglich eine Unterlassungserklärung ab, bevor diese auch nur auf die Idee kommen konnte, eine Abmahnung mit entsprechender Kostennote zu
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Dagegen können sich die Anwälte laut dem nun ergangenen Urteil nicht wehren.

Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke Link ist nicht mehr aktiv., wollte die Kanzlei von den Absendern der vorbeugenden Unterlassungserklärungen direkt Anwaltskosten erstattet haben. Denn, so die Argumentation, man habe ja wegen der unaufgefordert zugesandten Schreiben aktiv werden müssen. Außerdem würden die Zuschriften eine Belästigung darstellen, wie es auch bei
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
der Fall ist.

Über mehrere Instanzen hinweg wurden die Forderungen der Kanzleien allerdings abgelehnt - mit einer Ausnahme am Landgericht Köln. Letztlich landete die Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof. Dieser wies die Forderungen der Kanzleien nun zurück. Insbesondere könne man hier nicht einen Vergleich zu Spam ziehen, da die Unterlassungserklärungen durchaus einen ernsten Hintergrund hätten, erklärten die Richter.

Durch die Zusendung der Schreiben entsteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofes auch keine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes einer Anwaltskanzlei. Immerhin gehe es in den jeweiligen Fällen lediglich um einzelne
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
und es könne einem Absender nicht zur Last gelegt werden, wenn auch viele andere Nutzer vorsorglich eine Unterlassungserklärung schicken.
d9393d1e7de841a6ac200eaf9d26796c


Quelle: winfuture
 
Zurück
Oben