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PC & Internet Filesharing: "Durchleitung" bereits ein Verstoß

Über einen Nutzer der Filesharing-Software RetroShare wurde vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung verhängt, weil sein Computer an der "Durchleitung urheberrechtlich geschützter Daten beteiligt war. Der Nutzer wusste allerdings nichts davon und konnte das als Mitglied des Peer-to-Peer-Netzwerkes auch nicht verhindern.

Das Hamburger Landgericht hat
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, das richtungsweisend für viele Filesharer in Deutschland sein könnte. Das Landgericht verhängte eine einstweilige Verfügung über einen Nutzer der Filesharing-Software RetroShare, die auf dem Peer-To-Peer-Prinzip aufbaut und bislang als sicher galt. Der verurteilte Nutzer hatte nicht selbst urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet, sondern lediglich als Knoten innerhalb des Netzwerkes fungiert und somit die Daten "durchgeleitet". Das reichte dem Landgericht allerdings aus, da "auch die Durchleitung von verschlüsselten Dateien eine Rechtsverletzung darstellt, für die auch der `nur` durchleitende Nutzer einzustehen hat."

Sicheres Freundschafts-Prinzip

Der Dienst Retroshare existiert bereits seit knapp sechs Jahren, verzeichnete jedoch in den vergangenen Monaten regen Zulauf, laut TorrentFreak verzehnfachte sich die Zahl der Nutzer im vergangenen Jahr. Über diese Software können die Nutzer recht einfach und ohne zusätzliche Server private, verschlüsselte Filesharing-Netzwerke aufsetzen. Zugang erhalten Mitglieder durch PGP-Zertifikate, die ihnen von anderen Mitglieder des Netzwerkes ausgestellt werden müssen. So soll das Vertrauens- und Peer-to-Peer-Prinzip möglichst guten Schutz vor Strafverfolgung oder unerlaubten Zugriffen bieten.

Bis zu 250.000 Euro Strafe

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, hält die Entscheidung in
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für "gewagt". Insbesondere die Tatsache, dass der Verurteilte nicht einmal bewusst Filesharing betrieben und lediglich die Software gestartet hatte, könnte noch für Diskussionen über die sogenannte Störerhaftung sorgen. Auch die Frage, woher die Beweisdaten stammen, kann aufgrund Link ist nicht mehr aktiv., die vom Gericht und den Klägern veröffentlicht wurden, nicht beantwortet werden. Sollte der Nutzer jedoch noch einmal an der Verbreitung des betreffenden Musikstücks beteiligt sein, drohen ihm bis zu 250.000 Euro Strafe, die Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro muss er allerdings bereits jetzt tragen.

Quelle: futurezone
 
AW: Filesharing: "Durchleitung" bereits ein Verstoß

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Hatte auch mal mit Abmahnungen von einem OnlineShop zu tun, dabei handelt es sich nur rein um den Streitwert, wobei dann je nach Schwere des Verstosses und finanzieller Situation des Angeklagten, 5 -7,5 % verlangt werden.

Solche Zahlen sind im Endeffekt nur ein Aufhänger für unsere Presse.

LG BM
 
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