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Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH erlangte in Insiderkreisen traurige Bekanntheit, weil sie für die Versendung von zahlreichen Filesharing-Abmahnungen verantwortlich ist. Juristische Unterstützung erfuhr man beispielsweise durch die abmahnenden Kanzleien der U+C Rechtsanwälte Urmann & Collegen, Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier & Partner, Rechtsanwälte Schalast & Partner oder die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Am 04.02.2013 erfolgte zunächst eine Namensänderung in FDUDM2 GmbH. Im Zuge einer Insolvenzbekanntmachung vom 15.02.2013 ordnete das Amts- bzw. Insolvenzgericht Frankfurt am Main die vorläufige Verwaltung des Vermögens der FDUDM2 GmbH an. Dies weist darauf hin, dass DigiProtect zahlungsunfähig ist. Der zuständige Insolvenzverwalter hat nun zu klären, wohin die ganzen Pauschalbeträge der Abgemahnten geflossen sind. Es darf von einem erheblichen Vermögen ausgegangen werden, das in den letzten Jahren zusammengetragen wurde. Was ist damit geschehen?
Quelle: Gulli