"Fernsehen in Dresden" kann im Kabel starten
Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) erteilt auf Antrag der "Fernsehen in Dresden GmbH" (FiD) die Zulassung zur Veranstaltung eines Lokalprogramms im Großraum Dresden im digitalisierten Kabelnetz der Kabel Deutschland GmbH (KDG). Die Lizenznehmerin beabsichtigt, ein 24-stündiges Programm zu veranstalten, das hauptsächlich lokale Elemente enthält.
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 SächsPRG können Anträge auf Zulassung auch aufgrund verfügbarer technischer Übertragungskapazitäten in Kabelanlagen gestellt werden. In digitalisierten Kabelnetzen der KDG sind in der Regel im Rahmen der Bandbreite eines analogen Kanals entsprechende freie Programmplätze vorhanden. www.slm-online.de
Mi, 25. Feb 2009
Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) erteilt auf Antrag der "Fernsehen in Dresden GmbH" (FiD) die Zulassung zur Veranstaltung eines Lokalprogramms im Großraum Dresden im digitalisierten Kabelnetz der Kabel Deutschland GmbH (KDG). Die Lizenznehmerin beabsichtigt, ein 24-stündiges Programm zu veranstalten, das hauptsächlich lokale Elemente enthält.
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 SächsPRG können Anträge auf Zulassung auch aufgrund verfügbarer technischer Übertragungskapazitäten in Kabelanlagen gestellt werden. In digitalisierten Kabelnetzen der KDG sind in der Regel im Rahmen der Bandbreite eines analogen Kanals entsprechende freie Programmplätze vorhanden. www.slm-online.de
Mi, 25. Feb 2009