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mactep
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Ein Kölner wollte seine sechs Meter lange Yacht bei einer Internetauktion verkaufen und rechnete mit mindestens 12.000 Euro Erlös.
Da er aber vergessen hatte, ein Mindestgebot anzugeben, ging das Boot für das Höchstgebot von 22,50 Euro an einen Bochumer.
Der Verkäufer klagte, weil er die Yacht nicht derart unter Wert abgeben wollte und gab "technische Probleme" und ein "Versehen" zum Anlass, den Kaufvertrag unwirksam zu machen. Die Richter sahen das anders und erklärten die Internetauktion für rechtskräftig.
quelle: SN