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PC & Internet FBI hat es auf Tor- und VPN-Nutzer abgesehen


Das US-Justizministerium ist sehr daran interessiert, der Bundespolizei FBI erweiterte Befugnisse einzuräumen. Ein jüngst eingereichter Antrag soll es dem FBI ermöglichen, auf legalem Weg die Anonymität von Internet-Nutzern auszuhebeln. Konkret in der Form von Angriffen auf Tor- und VPN-Nutzer. Kommt der Antrag durch, könnten US-Gerichte Durchsuchungsbefehle für Rechner im Ausland anordnen.

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Trotz anhaltender Proteste gegen den "gläsernen Mensch", die mit den Enthüllungen durch Edward Snowden einen neuen Höhepunkt gefunden haben, arbeitet die US-Regierung weiter daran, Nutzer im Internet zu de-anonymisieren. Ein neuer Gesetzesentwurf des US-Justizministeriums würde es der Strafverfolgung leichter machen – sofern dem Antrag zugestimmt wird – in Netzwerke oder Rechner einzudringen, deren Identität oder Standort verschleiert ist.

Der kritische Punkt des Gesetzentwurfs liegt in den Änderungen zur Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls. US-Gerichte könnten demnach dem FBI erlauben, Zielsysteme zu durchleuchten, deren "Standort mit technischen Hilfsmitteln verdeckt" wurde. "Mit technischen Hilfsmitteln verdecken" bedeutet in der US-Rechtsprechung das Hosten im Deep Web und die Nutzung von Tor, Proxy-Servern oder VPN-Technologie. Wer also, aus welchen Gründen auch immer, versucht im Internet seine Identität auf diesem Wege zu verschleiern, steht künftig unter Generalverdacht.

Größte Expansion staatenübergreifender Überwachungsvollmachten seit Gründung des FBI

Zwar hat das US-Justizministerium in einem Schreiben versichert, dass es bei dem Gesetzentwurf keinesfalls darum ginge, Gerichten die Vollmacht zu geben, Durchsuchungsbefehle für ausländische Ziele ausgeben zu dürfen, "in der Realität lässt sich das aufgrund der genutzten Technologie jedoch kaum vermeiden", erklärt Ahmed Ghappour, IT-Experte und Gastprofessor am Hastings College of the Law. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, handelt es sich um nichts geringeres, als die "größte Expansion staatenübergreifender Überwachungsvollmachten seit Gründung des FBI", so Ghappour. Es sei ebenfalls nicht auszuschließen, dass es zu Zuständigkeitsgerangel kommen werde, ist die Auslandsspionage doch Aufgabe von NSA und CIA, während das FBI per definitionem ausschließlich im Inland operieren darf. "Malware des FBI mit dem beispielhaften Ziel Syrien könnte durchaus eine Untersuchung durch den Kongress nach sich ziehen", meint Matthew Green, Computer-Wissenschaftler und Kryptograf an der Johns Hopkins Universität.

Unter dem Gesichtspunkt, dass das FBI aber schon seit längerer Zeit Cyber-Angriffe auf ausländische Ziele durchführt, wie im Fall von Freedom Hosting und in Zusammenarbeit mit dem umgekrempelten Ex-LulzSec-Hacker "Sabu" geschehen, handelt es sich bei dem Gesetzentwurf wohl eher um die Ratifizierung bestehender FBI-Protokolle.

Quelle: Gulli
 
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