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Fahrzeug leasing

andi2002

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Moin Männers und Madls,

ich hab hier mal eine spezielle Frage.

Wenn ich nen Dienstagwagen habe, klar, muss ich monatlich ein prozent des bruttolistenpreises versteuern.

Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich jetzt nen zweites dienstfahrzeug nehme, leasingrate, kfz steuer und versicherung selbst zahle (gmbh hat somit keine kosten, die leasingrate, die in der gmbh abgebucht wird, zahle ich privat wieder ein) muss ich dann auch noch zusätzlich die 1-prozent des bruttolisten preises versteuern ??
 
Soweit ich das verstanden habe, dreht sich ja alles um den geltwerten Vorteil, erst wenn Du den ganz eliminieren kannst bist Du da raus. Bei Deiner Aufzählung fehlt Anschaffung, Wartung, Sprit.
 
Ich hab keine leasingsonderzahlungen, nur eine monatliche rate x.

Also anschaffungskosten, wartung, verschleissteile, sprit bezahle ich alles aus privater tasche. Der grund ist folgender. Wenn ich das fahrzeug privat lease kämen monatlich für die rate rund 800,- auf. Wenn ich das fzg aber auf die gmbh anmelde, wird die rate ca 300 euro monatlich billiger.
Deshalb auf die gmbh zulassen und alles andere privat zahlen. Somit fallen fuer die gmbh keine kosten an



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Nicht wenn das Leasingauto auf die Firma läuft in der er arbeitet. Ich arbeite bei Audi und habe alle 6 Monate ein Leasingauto das meine Frau fährt die nicht bei Audi arbeitet. Würde ich damit ins Geschäft fahren müsste ich den Gelwerten Vorteil versteuern.
 
Also das leasing auto läuft auf die gmbh. Alles andere wird privat direkt bezahlt wie reparaturen, sprit etc oder an die gmbh wie die leasingrate, welche vom gmbh konto monatlich weggeht.
Die gmbh hat im endeffekt keine kosten. Fzg wird nur privat genutzt. Dann greift keine 1-prozent regelung, da keine kosten für die gmbh anfallen oder sehe ich das falsch ?



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Die Rechtsform der Firma spielt keine Rolle. Mit private Nutzung (1% vom Neupreis jeden Monat, kann auch schon ne Menge kosten bei langer Laufzeit) oder ausschließlich gewerblich?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und was heißt das jetzt ?
1-prozent regelung oder nicht ? (Der firma entstehen dadurch ja keine kosten)



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Wenn die Aufwendungen genau 1% entsprechen... Endet sicherlich in einer Überverwaltung diese Nachweisführung. Oder Fahrtenbuch um diese 1% Zuzahlung nach KM bestimmen zu können. Zahlt der Chef alles, muss eben geldwerter Vorteil wie Lohn gerechnet werden.

Schau mal hier das Beispiel:
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also entfällt die 1-prozentregelung ? Hab ich das richtig aufgenommen ? ;)

EDIT:
Die 1-prozentregelung bei einem dirnstwagen ist mir schon klar. Meine Frage ist eben wie es ist, wenn das fahrzeug nur auf die firma angemeldet ist und die gesamten kosten wie leasingrate, steuer, sprit, reparaturen privat bezahlt werden.

Ob sie da dann auch greift oder nicht ?

Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
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