Der Fahrdienst Uber macht in Berlin trotz des behördlichen Verbots weiter. Den Vorwurf, dass die Fahrgäste im Schadensfall nicht versichert seien, weist Uber zurück.
Uber will in Berlin gegen die Untersagungsverfügung vorgehen, die vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheitenausgesprochen wurde. Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty sagte im Gespräch mit Handelsblatt Online: "Wir erwarten, dass ein Gericht die gleiche Entscheidung fällt wie in Hamburg, wo ein Gericht das Verbot der App wieder aufgehoben hat, bis ein finales Urteil gefallen ist."
Gore-Coty will die App und den Dienst Uber Pop trotz des Verbots in Berlin weiterhin anbieten. In Hamburg wurde von der dortigen Verkehrsbehörde ebenfalls eine Untersagungsverfügung erlassen, doch auch dort legte der US-Anbieter Widerspruch ein und bietet seine Fahrten weiter an. In Hamburg wird ein Verbot deshalb vorerst nicht vollstreckt: Die Verkehrsbehörde will ein Gerichtsurteil abwarten.
In Berlin ist die Verfügung noch nicht bestandskräftig. Bei jedem Verstoß könnte danach eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Der Berliner Senat gab als Argument für das Verbot auch die Sicherheit der Passagiere und fehlende Versicherungen an. Zumindest beim letzten Punkt widerspricht Uber der Meinung der Berliner Behörden. Der Uber-Manager sagte dem Handelsblatt: "In Europa sind alle Fahrten neben der Haftpflichtversicherung der Fahrer zusätzlich über Uber versichert. Das heißt, wenn es einen Unfall mit einem Uber-Fahrer gibt, sind alle versichert - Fahrer, Passagiere und dritte beteiligte Personen."
Allerdings beläuft sich der erwähnte Versicherungsschutz nach Angaben von Uber nur auf 3,5 Millionen Euro. Damit ist aber nicht die obligate Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug selbst gemeint, die der Halter auch bei reinen Privatfahrten abschließen muss. Die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personen- und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Viele Versicherungen bieten aber auch Verträge mit unbegrenzter Deckung an.
Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an.
Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter. Mitte Juni hatten sie in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen Uber und andere App-Dienste demonstriert. Sie beklagen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.
golem.de
Uber will in Berlin gegen die Untersagungsverfügung vorgehen, die vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheitenausgesprochen wurde. Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty sagte im Gespräch mit Handelsblatt Online: "Wir erwarten, dass ein Gericht die gleiche Entscheidung fällt wie in Hamburg, wo ein Gericht das Verbot der App wieder aufgehoben hat, bis ein finales Urteil gefallen ist."
Gore-Coty will die App und den Dienst Uber Pop trotz des Verbots in Berlin weiterhin anbieten. In Hamburg wurde von der dortigen Verkehrsbehörde ebenfalls eine Untersagungsverfügung erlassen, doch auch dort legte der US-Anbieter Widerspruch ein und bietet seine Fahrten weiter an. In Hamburg wird ein Verbot deshalb vorerst nicht vollstreckt: Die Verkehrsbehörde will ein Gerichtsurteil abwarten.
In Berlin ist die Verfügung noch nicht bestandskräftig. Bei jedem Verstoß könnte danach eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Der Berliner Senat gab als Argument für das Verbot auch die Sicherheit der Passagiere und fehlende Versicherungen an. Zumindest beim letzten Punkt widerspricht Uber der Meinung der Berliner Behörden. Der Uber-Manager sagte dem Handelsblatt: "In Europa sind alle Fahrten neben der Haftpflichtversicherung der Fahrer zusätzlich über Uber versichert. Das heißt, wenn es einen Unfall mit einem Uber-Fahrer gibt, sind alle versichert - Fahrer, Passagiere und dritte beteiligte Personen."
Allerdings beläuft sich der erwähnte Versicherungsschutz nach Angaben von Uber nur auf 3,5 Millionen Euro. Damit ist aber nicht die obligate Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug selbst gemeint, die der Halter auch bei reinen Privatfahrten abschließen muss. Die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personen- und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Viele Versicherungen bieten aber auch Verträge mit unbegrenzter Deckung an.
Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an.
Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter. Mitte Juni hatten sie in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen Uber und andere App-Dienste demonstriert. Sie beklagen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.
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