josef.13
Boardveteran
Datenschützer schlägt Alarm
Bonn – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar (58), warnt vor einer neuen Facebook-Falle für Hartz-IV-Bezieher: Mitarbeiter von Jobcentern oder anderen Behörden könnten soziale Netzwerke gezielt nutzen, um Leistungsbezieher auszuschnüffeln!
Mehrere Jobcenter haben sich laut Schaar an seine Behörde gewandt. Sie wollten wissen, ob sie Internet-Daten verwenden dürfen.
Denkbar wären solche Recherchen z. B. in folgenden Fällen:
► Ein Arbeitsloser gibt sich im Jobcenter als mittellos aus, postet aber bei
► Oder: Ein Hartz-Bezieher hat sich krank gemeldet, veröffentlicht aber bei Facebook Partyfotos, auf denen er wild herumtanzt.
In solchen Fällen würde Kürzung der Leistungen drohen!
Aber der Datenschutzbeauftragte stellt klar: Facebook-Kontrollen sind nicht erlaubt.
Nur „in absoluten Ausnahmefällen“, z. B. bei einem konkreten Betrugsverdacht, dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken erheben.
Schaar: „Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen.“
Auch der Einsatz von Suchmaschinen wie Google sei rechtswidrig. Erst müssten Ämter versuchen, die Angaben von Betroffenen zu erhalten. Nur wenn die sich weigern, könnte auch das Internet genutzt werden. Aber: „In jedem Fall ist der Betroffene über eine Datenerhebung zu informieren.“
Die
Und: BA-Mitarbeiter können private Smartphones oder Computer nutzen, um Hartz-IV-Empfänger zu überprüfen.
Quelle: bild.
Bonn – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar (58), warnt vor einer neuen Facebook-Falle für Hartz-IV-Bezieher: Mitarbeiter von Jobcentern oder anderen Behörden könnten soziale Netzwerke gezielt nutzen, um Leistungsbezieher auszuschnüffeln!
Mehrere Jobcenter haben sich laut Schaar an seine Behörde gewandt. Sie wollten wissen, ob sie Internet-Daten verwenden dürfen.
Denkbar wären solche Recherchen z. B. in folgenden Fällen:
► Ein Arbeitsloser gibt sich im Jobcenter als mittellos aus, postet aber bei
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
seinen neuen Wagen. ► Oder: Ein Hartz-Bezieher hat sich krank gemeldet, veröffentlicht aber bei Facebook Partyfotos, auf denen er wild herumtanzt.
In solchen Fällen würde Kürzung der Leistungen drohen!
Aber der Datenschutzbeauftragte stellt klar: Facebook-Kontrollen sind nicht erlaubt.
Nur „in absoluten Ausnahmefällen“, z. B. bei einem konkreten Betrugsverdacht, dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken erheben.
Schaar: „Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen.“
Auch der Einsatz von Suchmaschinen wie Google sei rechtswidrig. Erst müssten Ämter versuchen, die Angaben von Betroffenen zu erhalten. Nur wenn die sich weigern, könnte auch das Internet genutzt werden. Aber: „In jedem Fall ist der Betroffene über eine Datenerhebung zu informieren.“
Die
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
(BA) geht davon aus, dass ihre
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nicht in Facebook schnüffeln. Auf allen BA-Computern sei der Zugang zu sozialen Netzwerken gesperrt. Allerdings ist die BA nur an 306 Jobcentern beteiligt. Weitere 104 werden von Kommunen mit ihren Computern in Eigenregie betrieben.Und: BA-Mitarbeiter können private Smartphones oder Computer nutzen, um Hartz-IV-Empfänger zu überprüfen.
Quelle: bild.