Der kulturelle Wert eines Buches definiert sich nicht dadurch, dass ein Autor einen ausreichend langen Text geschrieben hat, sondern, dass dieser auf Papier gedruckt wird. So sehen es zumindest die Regularien der EU vor, weshalb der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anbieter von E-Books nun verdonnerte, Mehrwertsteuer in voller Höhe zu zahlen.
In verschiedenen Ländern werden für Werke, die aus künstlerischer oder kreativer Leistung heraus entstanden, niedrigere Mehrwertsteuer-Sätze angesetzt. In Deutschland werden Bücher und auch journalistische Leistungen beispielsweise nicht mit den üblichen 19 Prozent, sondern mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent besteuert.
Anders als hierzulande aber stufen beispielsweise Frankreich und Luxemburg die verschiedenen Vertriebsformen gleichrangig ein. Dort gilt bisher der ermäßigte Satz unabhängig davon, ob ein Buch nun auf Papier oder in elektronischer Form verkauft wird. In Frankreich müssen so für E-Books statt der normalen 20 Prozent nur 5,5 Prozent abgeführt werden, in Luxemburg sind es 3,5 statt 17 Prozent.
Zu Unrecht, wie der EuGH nun in einer aktuellen Entscheidung feststellte. Demnach ist die auch in Deutschland geltende Regelung konform zu den EU-Richtlinien, wonach ein Papierbuch unter den ermäßigten Satz fällt, ein E-Book aber nicht. Denn nach den Gesetzestexten gilt der geringere Satz nur, für beliebige physische Trägermedien - so dass die auf einer CD verschickte elektronische Ausgabe sehr wohl auch unter die Ermäßigung fiele.
Bei E-Books verhält sich dies laut dem Urteil allerdings anders. Zwar würden diese auch auf einem physischen Gerät gelesen, doch nicht direkt auf diesem Verkauft. Statt dessen erfolgt der Vertrieb von E-Books in der Regel als Download über das Internet. Damit handelt es sich hier um eine digitale Dienstleistung, für die der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten ist.
Unabhängig davon, wie die Richter selbst zu der Sache stehen, kamen sie aufgrund der Rechtslage nicht an einer anderen Entscheidung vorbei. Die Verbände des Buchhandels in Europa - hierzulande in Form des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels - wollen daher nun den Druck auf Brüssel erhöhen und auf eine Änderung der Richtlinien hinwirken. "Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen", erklärte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
Die Berliner Regierungskoalition hatte eine Gleichstellung von Büchern und E-Books in ihrem Koalitionsvertrag bereits festgehalten. Daher forderte Skipis die Bundesregierung auf, angesichts dieses Urteils endlich auf eine Anpassung der Rechtslage in Europa zu drängen.
Quelle: winfuture
In verschiedenen Ländern werden für Werke, die aus künstlerischer oder kreativer Leistung heraus entstanden, niedrigere Mehrwertsteuer-Sätze angesetzt. In Deutschland werden Bücher und auch journalistische Leistungen beispielsweise nicht mit den üblichen 19 Prozent, sondern mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent besteuert.
Anders als hierzulande aber stufen beispielsweise Frankreich und Luxemburg die verschiedenen Vertriebsformen gleichrangig ein. Dort gilt bisher der ermäßigte Satz unabhängig davon, ob ein Buch nun auf Papier oder in elektronischer Form verkauft wird. In Frankreich müssen so für E-Books statt der normalen 20 Prozent nur 5,5 Prozent abgeführt werden, in Luxemburg sind es 3,5 statt 17 Prozent.
Zu Unrecht, wie der EuGH nun in einer aktuellen Entscheidung feststellte. Demnach ist die auch in Deutschland geltende Regelung konform zu den EU-Richtlinien, wonach ein Papierbuch unter den ermäßigten Satz fällt, ein E-Book aber nicht. Denn nach den Gesetzestexten gilt der geringere Satz nur, für beliebige physische Trägermedien - so dass die auf einer CD verschickte elektronische Ausgabe sehr wohl auch unter die Ermäßigung fiele.
Bei E-Books verhält sich dies laut dem Urteil allerdings anders. Zwar würden diese auch auf einem physischen Gerät gelesen, doch nicht direkt auf diesem Verkauft. Statt dessen erfolgt der Vertrieb von E-Books in der Regel als Download über das Internet. Damit handelt es sich hier um eine digitale Dienstleistung, für die der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten ist.
Unabhängig davon, wie die Richter selbst zu der Sache stehen, kamen sie aufgrund der Rechtslage nicht an einer anderen Entscheidung vorbei. Die Verbände des Buchhandels in Europa - hierzulande in Form des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels - wollen daher nun den Druck auf Brüssel erhöhen und auf eine Änderung der Richtlinien hinwirken. "Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen", erklärte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
Die Berliner Regierungskoalition hatte eine Gleichstellung von Büchern und E-Books in ihrem Koalitionsvertrag bereits festgehalten. Daher forderte Skipis die Bundesregierung auf, angesichts dieses Urteils endlich auf eine Anpassung der Rechtslage in Europa zu drängen.
Quelle: winfuture