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Handy - Navigation Erpressungs-Virus sperrt Smartphone - Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps

Bußgeld nicht zahlen – Gerät wird dadurch nicht wieder nutzbar

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Nutzern Hilfe an, bei denen sich ein Erpressungstrojaner auf dem Smartphone eingeschlichen hat. „Warnung! Zugang von Ihrem Browser wurde aus den unten aufgelisteten Gründen gesperrt. […] Alle Ihre Dateien sind verschlüsselt.“ Diesen Sperrbildschirm fand eine Verbraucherin auf ihrem Smartphone vor. Ihr werden diverse Gesetzesbrüche vorgeworfen. Gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 100 Euro per PaySafeCard werde ihr Browser wieder freigeschaltet. Verbraucher sollten den geforderten Betrag nicht zahlen, denn das Smartphone wird dadurch nicht wieder funktionsfähig. Der Virus kann in vielen Fällen jedoch gelöscht und das Gerät wieder genutzt werden.

Vermeintlicher Absender der Nachricht sind das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst. Der Verbraucherin wird vorgeworfen gegen verschiede Gesetze verstoßen zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Ansicht kinderpornographischen Materials, Urheberrechtsverletzung und Versand von Spammails. Nach eigenen Aussagen war die Verbraucherin auf der Suche nach einem Spielfilm im Netz ungewollt auf unseriös anmutenden Seiten gelandet, die sie umgehend wieder verließ.

Dem Landeskriminalamt Niedersachsen sind diese Art Erpressungstrojaner (Ransomware) bereits seit langem bekannt. Meistens erfolgt die Infektion mit dem Virus über die Installation einer angeblich erforderlichen Datei, beispielsweise eines Videoplayers über Videoportale. Alternativ kann man sich die Schadsoftware auch per E-Mail oder im Vorbeisurfen auf entsprechenden Webpages einfangen (Drive-By-Downloads).

Den Virus entfernen: In der Regel sind nicht alle Funktionen auf dem Smartphone gesperrt, auch wenn es zunächst den Anschein hat. Häufig kann das Gerät im so genannten abgesicherten Modus gestartet und die Malware gelöscht werden. Der Trojaner versteckt sich in einer App, zumeist in einer der zuletzt installierten. Über den Anwendungsmanager sollte die App – auch im gesicherten Modus – deinstalliert werden können. Klappt das nicht, bleibt lediglich die Option, das Handy auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Nicht gespeicherte Daten und Einstellungen gehen hierbei verloren.

Tipps:
Keinesfalls Geld überweisen. Damit wird das Problem nicht gelöst.
Auf dem Smartphone einstellen, dass nur Apps aus bekannten Quellen installiert werden dürfen.
Regelmäßig ein Backup aller Daten machen.
Das Landeskriminalamt rät, Anzeige wegen Erpressung und Datensabotage bei einer örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten. Idealerweise sollte das gesperrte Handy mitgebacht werden. Ist dies nicht möglich, unbedingt den Bildschirm als Beweis und für die Einordnung der Schadsoftware abfotografieren. Darüber hinaus sollte offengelegt werden, auf welchen Seiten zuvor gesurft wurde.


Quelle: INFOSAT
 
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