hallo! Ich hatte 2012 einen Schlaganfall und bezog dann Krankengeld da jetzt der Zeitraun demnächst auslaufen werde riet mir meine hausärztin zur Beantragung der EM Rente also hab ich bei der zuständigen Rentenstelle am 16.04.2013 die Rente beantragt. Dann kam die Bewilligung das mir ab 01.02.13 die Rente gezahlt wird jedoch befristet ist und mit dem 31.12.2013 endet. Dann habe ich am 03.09.2012 einen Antrag auf Weitergewährung gestellt der mir am 14.11.2013 abgelehnt wurde weil ich die medizinischen Vorraussetzungen nicht entspreche also am 10.12.2013 habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und damit begründet das ich durch einnahme einiger Tabletten an Verwirrtheit, Konzentrationsstörungen und auch an Schwindel leide was mir auch ermöglicht nur bedingt ein Fahrzeug zu führen.daraufhin wurde seitens der RV eine Ärztin beauftragt die ein psychologisch/neurologisches Gutachten erstellen sollte.nun kam am 26.12.2013 der Widerspruchsbescheid das aus ihrer sicht kein EM Rentenanspruch mehr besteht.es wurden aus dem Schreiben die angegebenen Diagnosen bestätigt aber dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden.also könne ich laut der Rentenversicherung am Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden arbeiten. gegen diesem Bescheid kann ich beim Sozialgericht klage erheben.Meine Frage ist jetzt an euch ob ich dagegen nun Klage erheben soll für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus.
mfg. iblpro
mfg. iblpro