sie müßten erstmal Klage einreichen, was denen Geld kostet, dann müßten sie das begründen, nur wie
- wir führen 1 Ausgangsabuch und tragen alles ein oder
- ich schwöre ich habs in den Kasten gesteckt und die richtige Adresse draufgetan
du würdest Post vom Gericht bekommen und nun das erstemal reagieren
-was Abmahnung? was ist denn das? bei mir kam nix an
Jetzt sagt der Richter zum Anwalt: sie wissen schon das sie mir hier was vorlegen müssen, Einschreibebrief Postzustellurkunde etc. haben sie das ?
Nö aber ich habs abgeschickt mit normalem Brief
also da sie nicht nachweisen können das Herr x und Frau Y tatsächlich 1 Abmahnung bekommen hat würde ich ihnen raten das zurückzuziehen.....