Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

eBay bietet keine Angabemöglichkeit zur Preisangabeverordnung

Anderl

MFC
Teammitglied
Registriert
30. November 2007
Beiträge
17.860
Reaktionspunkte
75.700
Punkte
1.073
eBay bietet keine Angabemöglichkeit zur Preisangabeverordnung

Im Namen der Wettbewerbszentrale Stuttgart hat die Kanzlei CMS Hasche Sigle in Dresden sich den seit Sommer 2008 hinziehenden Prozess über einen Verstoß gegen die Preisabgabeverordnung 3er, bei eBay eingestellter, Artikel angenommen. Ordnungshaft, 250.000,00 € Ordnungsgeld beinhaltete der Antrag der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle an das Landgericht Dresden.
(firmenpresse) - Uns, als Abgemahnten, wurde vorgeworfen, 5 Liter Flüssigseife zu einem Verkaufswert von 3,09 €, ohne Angabe des Grundpreises, im Auktionshaus eBay angeboten zu haben. Im Tenor des Protokolls des LG Dresden heißt es wörtlich: ...im geschäftlichen Verkehr Produkte in Fertigpackungen und/oder offenen Packungen und/oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht und/oder Volumen und/oder Länge und/oder Fläche unter Angabe eines Endpreises anzubieten und/oder anbieten zu lassen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, ohne den Grundpreis für das Produkt pro Mengeneinheit anzugeben...
Aber lassen wir mal den juristischen Wubba außer acht und versetzen uns in die Lage des Mitarbeiters, der seinerzeit den Artikel in Auktionshaus eBay eingestellt hat. Ein 5 Liter Container Flüssigseife (genau so verpackt, vor sich auf dem Schreibtisch stehend) – Verkaufspreis inkl. aller Steuern = 3,09 €.


Weiterlesen....
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
Zurück
Oben