AW: DISKUSSIONSTHREAD zur aktuellen Sky "änderung".... Teil 8
Sky-Receiver zurücksenden mit Retourschein von sky.de kostenlos und Versichert.
Tag später Sky mitteilen, dass man den Sky-receiver nie benutzt hat, man schon immer den PR HD 1000 nutzte, der aber seit drei Wochen ausgefallen ist, man möge doch bitte reagieren und die V14 für den HD 1000 freischalten.
Sky wird dies ablehnen. Dann kann man Sky auffordern, wenigstens vorläufig unter Vorbehalt ein kostenfreies Sky-Modul zu senden.
(mehr dazu im Thread "Pairing trotz Smartcard only" mit Musterschreiben Seite 5, 11).
Nicht von Sky veräppeln und abzocken lassen.
(P.S. Viele Sky-Leihgeräte bei eBay sind nicht unterschlagen, sondern wurden von Sky unaufgefordert durch ganz Deutschland drückerkolonnenhaft unter das Volk verteilt, ohne Bestellung oft, tausendfach. Solche Geräte sind nach § 241a BGB herrenlos. Sky hat daran keine Rechte mehr. Allerdings rate ich ab, solche Geräte zu kaufen. Den Einzelfall weiß man nicht. Als gutgläubiger Erwerber ist man zu Recht neuer Eigentümer, aber Sky ist das alles zu viel in ihrer derzeitigen Endstimmung.)
Wer allerdings sein aufgezwungenes Sky-Leihgerät "verloren" hat, sollte mal diese Überlegung sich erläutern lassen, wäre mal witzig durchzuspielen...
Auszug aus § 241a BGB:
"Durch die Lieferung beweglicher Sachen ... wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren ... nicht bestellt hat."
(heißt: unbestellte Ware kann ich wegschmeißen, benutzen, liegen lassen, verkaufen, egal)
am besten aber mit Retourschein zurück zu Sky...