AW: DISKUSSIONSTHREAD zur aktuellen Sky "änderung".... Teil 8
Wer Abo ohne Leihgerät nutzen möchte, muss gucken, was in seinem Vertrag vereinbart ist. Verträge muss Sky bis Laufzeitende erfüllen. Ist ein Leihgerät vereinbart worden bei Vertragsschluss?
Wenn es später kam, ist es besonders einfach, es zurück zu schicken, insbesondere, wenn man derzeit noch ohne Sky-Gerät gucken kann. Dann Freischaltung für den eigenen Receiver fordern, z.B. für den PR HD 1000, der ist derzeit sky-zertifiziert und kann kein Pairing. Sky hatte den vergessen bei seinen Plänen. Haben schon mehrere Kunden erreicht, dass sie bis Laufzeitende damit gucken können, steht auch im Forum hier.
Etwas mehr Mut, die Rechtslage ist klar und gegen Sky.
In Vertrag und AGB steht an keiner Stelle, dass der Kunde den Leihreceiver nutzen muss. Der ist eine freiwillige Option.
Pairing erfolgt aber mit dem Receiver, den der Kunde vertraglich nutzen muss, nicht mit dem Leihgerät, wenn man anderen Receiver vereinbart hat. Mein PR HD 1000 läuft mit der V14, kann aber auch Zweitgerät solange natürlich nutzen ohne Pairing.
Leihgerät zurücksenden. Wer will den Leihreceiver denn sowieso je nutzen? Wenn Sky dann trotzdem irgendwann pairt ohne Leihgerät, ist es ja erst richtig klar vertragswidrig. Wer Leihgerät bunkert, das er gar nicht nutzen will, hilft Sky doch bloß.
Kommt das Pairing ohne Leihgerät, kann man dann kostenfrei das Sky-Modul unter Vorbehalt ordern und Sky verklagen, kostet weniger Gerichtskosten als ein Modul. Musterklage unterschrieben, fertig.