Mit einem Zertifikat über den "Auto-Lebenslauf" will das Wiesbadener Unternehmen CarCert den Tachobetrug in Deutschland angehen. Das knapp 30 Euro teure Zertifikat enthält die wichtigsten Informationen und Daten eines Fahrzeugs wie historische Kilometerstände und Ergebnisse aller Hauptuntersuchungen (HU), teilte das 2016 gegründete Unternehmen mit. Käufer von Gebrauchtwagen sollen damit die Angaben des Verkäufers verifizieren können. Berücksichtigt werden auch die Referenz-Laufleistung identischer Modelle, das Datum der Erstzulassung, Rückrufe des Herstellers sowie ein Import-Check.
CarCert-Geschäftsführer Patrick Scharwenka sieht Vorteile für beide Seiten: "Damit gibt es nun endlich auch für Gebrauchtwagenkäufer und -Verkäufer in Deutschland ein wirksames Instrument gegen Tachometer-Manipulation." Er zeigt sich erfreut darüber, dass das Angebot "die hohen Anforderungen des deutschen Datenschutzes erfüllt".
Für diese Datenabrufe lässt sich der Fahrzeug-Eigentümer von CarCert vertreten, wobei die Abrufe rechtlich auf den Datenauskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO basieren. Die Vorbesitzer müssen darüber nicht benachrichtigt werden. CarCert ließ sich vom ehemaligen schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert beraten, der ein Rechtsgutachten erstellte. "Die Fahrzeug Identifikationsnummer (FIN) und die Kilometerstände sind personenbezogene Daten, die dem Halter des Autos gehören", erklärte Weichert. "CarCert sieht vor, dass der Halter beziehungsweise Eigentümer eines Fahrzeugs so ein Zertifikat erwerben kann, mit dem die Seriosität seines Kfz-Verkaufs belegt werden kann."
CarCert setzt deshalb auf eine Überprüfung mit verschiedenen Datenquellen: Da die erste Hauptuntersuchung in der ersten Regel nach drei Jahren erfolgt, wird erst ab diesem Zeitpunkt der Kilometerstand von den Prüfstellen festgehalten. Wird etwa ein Firmenwagen in den ersten Jahren intensiv gefahren und dann verkauft, kann CarCert eine Manipulation für diesen Zeitraum etwa mit Hersteller-, Händler und Werkstattdaten aus der DAT-Datenbank ausschließen. Ab der ersten Hauptuntersuchung liegen durch die Prüfstellen verifizierte Daten vor, die an einem Plausibilitätscheck unterzogen werden können.
Die 2016 gegründete CarCert GmbH, gehört zu 40 Prozent Bertelsmann Arvato und zu 60 Prozent Experian. Sie arbeitete mehrere Jahre an der Konzeption der Datenbank-Lösung zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Kilometerstandsangaben von Kraftfahrzeugen, um Tachomanipulationen aufdecken zu können. Der Tachostand könnte der Einstieg in das Geschäft mit den Fahrzeugdaten darstellen, für das das Bundesverkehrsministerium vor einigen Jahren das Recht auf Dateneigentum in die politische Debatte einbrachte.
Quelle: heise
Jeder dritte Gebrauchtwagen manipuliert?
Die Polizei schätzt, dass bei etwa jedem dritten Gebrauchtwagen der Kilometerstand zurückgedreht wird. Im Schnitt werden diese Fahrzeuge um 2600 Euro zu teuer verkauft. Ab dem 1. Januar 2022 sehen Änderungen im Kaufrecht vor, dass Manipulationen des Tachostandes als "Abweichungen vom Normalzustand" zu werten sind. Auf diese muss der Verkäufer vor dem Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich hinweisen. Falls er dies unterlässt, haftet er.CarCert-Geschäftsführer Patrick Scharwenka sieht Vorteile für beide Seiten: "Damit gibt es nun endlich auch für Gebrauchtwagenkäufer und -Verkäufer in Deutschland ein wirksames Instrument gegen Tachometer-Manipulation." Er zeigt sich erfreut darüber, dass das Angebot "die hohen Anforderungen des deutschen Datenschutzes erfüllt".
Eigentümer erlauben Datenabruf
Die Daten werden über Schnittstellen von mehreren Einrichtungen und Unternehmen abgerufen. Dazu gehören die Prüfstellen, die die Hauptuntersuchungen durchführen, und die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, die laut Straßenverkehrsgesetz die Fahrzeugdaten von Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA erhält. Der ADAC liefert technische Informationen zu den Hersteller-Rückrufen. Außerdem werden Gebrauchtwagenmarktdaten von der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) abgerufen, die von den Automobilverbänden getragen wird.Für diese Datenabrufe lässt sich der Fahrzeug-Eigentümer von CarCert vertreten, wobei die Abrufe rechtlich auf den Datenauskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO basieren. Die Vorbesitzer müssen darüber nicht benachrichtigt werden. CarCert ließ sich vom ehemaligen schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert beraten, der ein Rechtsgutachten erstellte. "Die Fahrzeug Identifikationsnummer (FIN) und die Kilometerstände sind personenbezogene Daten, die dem Halter des Autos gehören", erklärte Weichert. "CarCert sieht vor, dass der Halter beziehungsweise Eigentümer eines Fahrzeugs so ein Zertifikat erwerben kann, mit dem die Seriosität seines Kfz-Verkaufs belegt werden kann."
Plausibilität durch verschiedene Datenquellen
Der ADAC konnte bereits Betrugsfälle in Kilometerstands-Datenbanken nachweisen. So ergab die Abfrage einer niederländischen Datenbank für einen BMW 330xd einen Kilometerstand von knapp 130.000 Kilometer. Nach einem Motorschaden entdeckte die Markenwerkstatt in der Reparatur-Historie, dass der Wagen schon drei Jahre zuvor einen Kilometerstand von 180.000 Kilometern hatte und später mit 40.000 Kilometern nach Holland verkauft wurde. Die Werte waren in der Kilometer-Datenbank falsch vermerkt worden.CarCert setzt deshalb auf eine Überprüfung mit verschiedenen Datenquellen: Da die erste Hauptuntersuchung in der ersten Regel nach drei Jahren erfolgt, wird erst ab diesem Zeitpunkt der Kilometerstand von den Prüfstellen festgehalten. Wird etwa ein Firmenwagen in den ersten Jahren intensiv gefahren und dann verkauft, kann CarCert eine Manipulation für diesen Zeitraum etwa mit Hersteller-, Händler und Werkstattdaten aus der DAT-Datenbank ausschließen. Ab der ersten Hauptuntersuchung liegen durch die Prüfstellen verifizierte Daten vor, die an einem Plausibilitätscheck unterzogen werden können.
Die 2016 gegründete CarCert GmbH, gehört zu 40 Prozent Bertelsmann Arvato und zu 60 Prozent Experian. Sie arbeitete mehrere Jahre an der Konzeption der Datenbank-Lösung zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Kilometerstandsangaben von Kraftfahrzeugen, um Tachomanipulationen aufdecken zu können. Der Tachostand könnte der Einstieg in das Geschäft mit den Fahrzeugdaten darstellen, für das das Bundesverkehrsministerium vor einigen Jahren das Recht auf Dateneigentum in die politische Debatte einbrachte.
Quelle: heise