Digital-Share: Kurz vor Weihnachten erhielten mehrere Nutzer dieses gewerbsmäßig tätigen Cardsharing-Servers einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Das Schreiben diente der Vermeidung einer Verjährung der Straftaten aus den Jahren 2013 und 2014. Einem Angeschriebenen konnte nachgewiesen werden, die Abo-Gebühren gleich vier Mal per Überweisung getätigt zu haben.
Digital-Share war früher ein eher kleines privates Forum mit eigenen Proxies und eigenem VPN, berichtet der Nutzer “localhost” im Cardsharing-Forum CSBoard.cc. Der Betroffene erhielt im Vormonat einen Brief wegen des Ermittlungsverfahrens aufgrund verschiedener Straftaten. Konkret wird ihm vorgeworfen, über 13 Monate hinweg den Dienst von Digital-Share kostenpflichtig genutzt zu haben. Gegen den Betreiber läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. “localhost” habe sich “diejenigen Anwendungen erspart, die bei dem Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland GmbH für den regulären Bezug eines Komplettangebotes angefallen wären“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe er damit gegen die Paragrafen §263a (Computerbetrug) und 202a StGB (Ausspähen von Daten) verstoßen.
Mitteilung soll verhindern, dass Straftaten verjähren
Die Bekanntgabe des Strafverfahrens diene dem Zweck, die “Strafverfolgungsverjährung zu unterbrechen“, wie es so schön im Juristendeutsch heißt. Im Verlauf der nächsten Monate soll die örtlich ansässige Staatsanwaltschaft übernehmen, um das Verfahren gegen den Verdächtigen später abzuschließen. Wir haben uns beim Karlsruher Juristen Benedikt Klas erkundigt, der sich in seiner Kanzlei schwerpunktmäßig mit Computer- und IT-Recht sowie Strafrecht beschäftigt. Klas kann den Fall ohne Akteneinsicht natürlich nicht abschließend beurteilen.
Er teilte uns mit, dass die Staatsanwaltschaften aber sehr wohl die Verjährungsfristen kennen. Es sei gängige Praxis mithilfe solcher Schreiben dafür zu sorgen, dass potentiell „verfolgungsfähige“ Straftaten nicht verjähren können. Der Fachanwalt hält die Vorgehensweise für schlüssig. Außerdem würden häufiger Staatsanwaltschaften tätig werden bei der Verfolgung derartiger Vorwürfe – also beim Verdacht auf Computerbetrug beziehungsweise dem Ausspähen von Daten. Klas habe selbst schon mehrere Fälle als Verteidiger übernommen, die wegen derartiger Vorwürfe eingeleitet wurden.
Kommentare bei CSBoard.cc teils unterirdisch
Die Einschätzung des Karlsruher Fachanwalts steht im krassen Gegensatz zu einigen Kommentaren im Thread beim CSBoard.cc. User vermuteten eine “pure Verarsche” oder glauben daran, dass es dem Absender des Briefes nur darum ginge, den Empfänger “nervös zu machen“. Wieder andere Nutzer vergleichen den Fall mit einer zivilrechtlichen P2P-Abmahnung aufgrund eines Downloads von Bushido-Liedgut. Doch das Zivilrecht hat mit dem Strafrecht nur sehr wenig gemeinsam. Das wäre so, als wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen will.
Fakt ist, der Betroffene hat gleich viermal hintereinander Überweisungen an Digital-Share getätigt. Das wird wohl kaum ein Richter mehr als reinen Zufall ansehen wollen. Der Unterschied ist auch, dass die reine Feststellung der IP-Adresse wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, bei strafrechtlichen Verfahren nicht ausreichend ist. Die Person muss eindeutig innerhalb eines Haushalts feststehen, die für die Straftaten verantwortlich ist. Doch genau das ist anhand der Überweisungen leicht machbar. “localhost” wird abwarten müssen, was auf ihn zukommt. Da die Vorwürfe vorerst nicht verjähren, hat der zuständige Staatsanwalt alle Zeit der Welt, das vorhandene Beweismaterial zu sichten.
Fazit
Der Brief ist allem Anschein nach kein Fake. Betroffene sollten sich einen Fachanwalt für IT-Recht in Verbindung mit Strafrecht nehmen. Bitte keinen Feld-Wald-und-Wiesen-Juristen beauftragen! Sinnlos ist es auch, zu hoffen, dass sich die Sache schon irgendwie von alleine regeln wird. Der Fachanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst nach Erhalt der Ermittlungsakten wird klar sein, wie umfangreich die Vorwürfe sind. Und natürlich auch, wie viele Beweise man in der Hand hat. Und selbst nach Ende der strafrechtlichen Verfolgung ist die Sache noch nicht ausgestanden. Dann wird Sky Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach anschließend ihre zivilrechtlichen Ansprüche wie Schadenersatz geltend machen.
Quelle; tarnkappe
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Digital-Share war früher ein eher kleines privates Forum mit eigenen Proxies und eigenem VPN, berichtet der Nutzer “localhost” im Cardsharing-Forum CSBoard.cc. Der Betroffene erhielt im Vormonat einen Brief wegen des Ermittlungsverfahrens aufgrund verschiedener Straftaten. Konkret wird ihm vorgeworfen, über 13 Monate hinweg den Dienst von Digital-Share kostenpflichtig genutzt zu haben. Gegen den Betreiber läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. “localhost” habe sich “diejenigen Anwendungen erspart, die bei dem Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland GmbH für den regulären Bezug eines Komplettangebotes angefallen wären“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe er damit gegen die Paragrafen §263a (Computerbetrug) und 202a StGB (Ausspähen von Daten) verstoßen.
Mitteilung soll verhindern, dass Straftaten verjähren
Die Bekanntgabe des Strafverfahrens diene dem Zweck, die “Strafverfolgungsverjährung zu unterbrechen“, wie es so schön im Juristendeutsch heißt. Im Verlauf der nächsten Monate soll die örtlich ansässige Staatsanwaltschaft übernehmen, um das Verfahren gegen den Verdächtigen später abzuschließen. Wir haben uns beim Karlsruher Juristen Benedikt Klas erkundigt, der sich in seiner Kanzlei schwerpunktmäßig mit Computer- und IT-Recht sowie Strafrecht beschäftigt. Klas kann den Fall ohne Akteneinsicht natürlich nicht abschließend beurteilen.
Er teilte uns mit, dass die Staatsanwaltschaften aber sehr wohl die Verjährungsfristen kennen. Es sei gängige Praxis mithilfe solcher Schreiben dafür zu sorgen, dass potentiell „verfolgungsfähige“ Straftaten nicht verjähren können. Der Fachanwalt hält die Vorgehensweise für schlüssig. Außerdem würden häufiger Staatsanwaltschaften tätig werden bei der Verfolgung derartiger Vorwürfe – also beim Verdacht auf Computerbetrug beziehungsweise dem Ausspähen von Daten. Klas habe selbst schon mehrere Fälle als Verteidiger übernommen, die wegen derartiger Vorwürfe eingeleitet wurden.
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Kommentare bei CSBoard.cc teils unterirdisch
Die Einschätzung des Karlsruher Fachanwalts steht im krassen Gegensatz zu einigen Kommentaren im Thread beim CSBoard.cc. User vermuteten eine “pure Verarsche” oder glauben daran, dass es dem Absender des Briefes nur darum ginge, den Empfänger “nervös zu machen“. Wieder andere Nutzer vergleichen den Fall mit einer zivilrechtlichen P2P-Abmahnung aufgrund eines Downloads von Bushido-Liedgut. Doch das Zivilrecht hat mit dem Strafrecht nur sehr wenig gemeinsam. Das wäre so, als wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen will.
Fakt ist, der Betroffene hat gleich viermal hintereinander Überweisungen an Digital-Share getätigt. Das wird wohl kaum ein Richter mehr als reinen Zufall ansehen wollen. Der Unterschied ist auch, dass die reine Feststellung der IP-Adresse wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, bei strafrechtlichen Verfahren nicht ausreichend ist. Die Person muss eindeutig innerhalb eines Haushalts feststehen, die für die Straftaten verantwortlich ist. Doch genau das ist anhand der Überweisungen leicht machbar. “localhost” wird abwarten müssen, was auf ihn zukommt. Da die Vorwürfe vorerst nicht verjähren, hat der zuständige Staatsanwalt alle Zeit der Welt, das vorhandene Beweismaterial zu sichten.
Fazit
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Der Brief ist allem Anschein nach kein Fake. Betroffene sollten sich einen Fachanwalt für IT-Recht in Verbindung mit Strafrecht nehmen. Bitte keinen Feld-Wald-und-Wiesen-Juristen beauftragen! Sinnlos ist es auch, zu hoffen, dass sich die Sache schon irgendwie von alleine regeln wird. Der Fachanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst nach Erhalt der Ermittlungsakten wird klar sein, wie umfangreich die Vorwürfe sind. Und natürlich auch, wie viele Beweise man in der Hand hat. Und selbst nach Ende der strafrechtlichen Verfolgung ist die Sache noch nicht ausgestanden. Dann wird Sky Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach anschließend ihre zivilrechtlichen Ansprüche wie Schadenersatz geltend machen.
Quelle; tarnkappe
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