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Das Bundesministerium für Digitales hat einen Zusatzvertrag mit 1&1-Chef Ralph Dommermuth abgeschlossen, berichtet die WirtschaftsWoche.Der Vertrag verpflichtet das Unternehmen, bis Ende Juni 2025 mindestens 120 Mobilfunktürme in unterversorgten Regionen zu errichten.
Darüber hinaus muss 1&1 zusätzlich fünf Millionen Euro investieren – mehr als ursprünglich durch Zinserlasse vorgesehen.
Dieser Schritt ist das Ergebnis einer Vereinbarung, die bereits beim Mobilfunkgipfel 2018 ihren Anfang nahm.
Damals hatte Dommermuth versprochen, rund 400 Standorte in Gebieten ohne ausreichende Mobilfunkabdeckung zu bauen.
Im Gegenzug erhielt das Unternehmen einen Zinserlass auf einen Milliardenkredit für die 5G-Frequenzen.
Doch die Umsetzung verlief deutlich langsamer als erwartet. Bis Ende 2024 hatte 1&1 lediglich 100 Standorte ausgebaut.
Ein zentraler Grund für die Verzögerungen war die ungenaue Vertragsgestaltung.
Das Ministerium legte keine festgelegte Zahl an Standorten fest, sondern regelte nur den Einsatz der Zinsersparnisse.
Beide Parteien gingen ursprünglich davon aus, dass bestehende Hochhäuser als Standorte genutzt werden könnten.
Doch in ländlichen Gebieten standen oft keine geeigneten Gebäude zur Verfügung, sodass freistehende Funktürme gebaut werden mussten.
Diese benötigen jedoch massive Betonfundamente und unterliegen langwierigen Genehmigungsverfahren.
Hinzu kamen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die die Baukosten in die Höhe trieben.
Die ursprünglich geplanten Mittel reichten daher für weit weniger Standorte aus als vorgesehen.
Um den Ausbau voranzutreiben, wurde Ende 2024 eine Nachverhandlung zwischen dem Ministerium und 1&1 geführt.
Die zusätzlichen fünf Millionen Euro Investitionsverpflichtung sind eine direkte Reaktion auf diese Herausforderungen.
Die Wahl der Standorte erfolgt durch die Konkurrenten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica.
Diese entscheiden, wo 1&1 neue Türme errichten muss, basierend auf den bestehenden Netzlücken.
Das bedeutet, dass fast ausschließlich freistehende Funktürme mit Höhen von bis zu 42 Metern gebaut werden müssen.
Der Fall hat außerdem juristische Konsequenzen.
Das Verwaltungsgericht Köln hob die gesamte 5G-Auktion auf, weil es Zweifel an einer möglichen Befangenheit im Austausch zwischen der Bundesnetzagentur und dem Ministerium gab.
Dies betrifft auch die Verpflichtung, bis Ende 2022 insgesamt tausend Mobilfunkstandorte zu errichten, was 1&1 bisher nicht erfüllt hat.
Infolgedessen steht noch eine mögliche Strafe der Bundesnetzagentur im Raum.