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DB Clone aus China => Zoll (Österreich)

AW: DB Clone aus China => Zoll (Österreich)

Ja er hat mit Paypal bestellt. Wo genau er bestellt hat weiss ich nicht. Habs ihm grad gesagt das er wenigstens das Geld zurückfordert. ;)
Naja blöd gelaufen...
 
AW: DB Clone aus China => Zoll (Österreich)

Interessant wäre auch noch zu wissen ob er OEM Boxen bestellt hat oder alles mit Dream versehen.

Damit die User da auch mal weiterdenken, dass es eigentlich egal ist ob da Ibox, Dbox oa oben steht, schützt nicht davor, dass die rausgefischt werden.
 
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Die Boxen sind in Ö angekommen, aber nie zugestellt, und Paypal nimmt das sehr genau, war zumindest bei mir so, was mein Kollege nachbringen musste um zu beweisen, dass sein Paket in HK angekommen ist....war ne Katastrophe. Solange da nicht "zugestellt" bei der Verfolgung zu sehen war, stand er mit leeren Händen da. Musste er sich extra einen Beleg von der Post ausstellen lassen, dass lediglich online nicht zugestellt zu sehen ist, das Rücksendepaket aber sehr wohl dem Verkäufer zugestellt wurde.

Also denke ich, sollte es umgekehrt genauso gelten - obwohl, Paypal hat ja seine eigenen wirren Gesetze...aber probieren würde ich es auf alle Fälle, da sicher online noch immer Verzollung Wien oder sogar "kann nicht zugestellt werden" oä steht.
 
AW: DB Clone aus China => Zoll (Österreich)

Würde PayPal umgehen (man bekommt dann eine böse mail von PayPal und das war es dann) und die monatliche Kreditkartenabrechung schriftlich beeinspruchen (charge back). Begründung: Ware nicht erhalten, das entspricht ja den Tatsachen! Dann muss der Vertragspartner dem Kreditkartenunternehmen nachweisen, dass du die Ware erhalten hast. Das wird bei einer Beschlagnahme nicht möglich sein.

By the way.. immer mehr Chinesen gewähren volle Rückerstattung, wenn der Zoll Waren wegen Produktprivaterie beschlagnahmt.

Beispiel dhgate.com:

"Case 2: If the customs proves that the detention happens because the item is prohibited or a replica subject to a fine, DHgate should make a full refund to the buyer"
 
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Neues Update...
Paypal Geld hat er zurückbekommen vom Händler. Aber was die Strafe angeht usw. das bleibt alles erhalten. Brief von DM hat er auch nicht bekommen... er hat mir ein Screenshot geschickt, ich werds hier Uploaden, wie das ungefähr aussehen kann... das ist alles was auf einen Screenshot passte, ganz oben wo steht: Das die ware nicht zugestellt werden kann... nur hat das nicht raufgepasst auf den Screenshot hat er mir gesagt. Trotzdem Danke für eure Tips, er hat wenigstens das Paypal Geld zurückbekommen.
Also seit ihr wenigstens Vorsichtiger mit Bestellungen ;-)
 
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Wie gesagt, PayPal sieht das als nicht zugestellt, somit Geld retour.

Aber zu früh freuen würd ich mich aber noch nicht, der Brief kommt dann ja gleich von einer Kanzlei. Auch möglich, dass das noch dauert. Aber schaut erstmal gut aus, dass er mit blauem Auge davon kommt.

Kannst du noch eruieren ob OEM boxen oder ob es dreambox boxen waren.

Gesendet von meinem Galaxy Nexus mit Tapatalk 2
 
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Ich glaube du bringst hier etwas durcheinander. Anzeige wegen Steuerhinterziehung hat mit der Produktpiraterieverordnung nichts zu tun. In Österreich und Deutschland wird das sogenannte verkürzte Verfahren angewandt. Das heißt, du bekommst vom Zoll ein Formular, worin steht, dass fälschungsverdächtige Waren sichergestellt wurden. Du hast dann zwei Möglichkeiten: 1. Du stimmst der Vernichtung zu, 2. Du stimmst der Vernichtung nicht zu und beharrst darauf, dass es keine Fälschung ist. Im Fall 1 wird die Ware vernichtet und die Sache ist für dich erledigt (dann holst du dir über die Kreditkarte das Geld zurück, weil du die Ware tatsächlich nicht erhalten hast). Im Fall zwei wird ein Zivilverfahren wegen einer Markenverletzung gegen dich eingeleitet. Du wirst einen Brief von einem Rechstanwalt bekommen, der die Markenrechte der Fa. Dream Multimedia vertritt. Das kann dann tatsächlich zu einem teuren Gerichtsverfahren führen. Aber auch in diesem Stadium ist es noch möglich, mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und nachträglich der Vernichtung zuzustimmen, um einen Prozess zu vermeiden.

In der überwiegenden Zahl der Fälle wird die Ware vernichtet ohne weitere Konsequenzen!

Beschlagnahmen wegen Produktpiraterie in Österreich 2011:

Vernichtung im abgekürzten Verfahren: 3.078 Fälle
Zivilrechtliche oder strafrechtliche Gerichtsverfahren: 4 Fälle
Überlassung mangels Verfolgungshandlung: 99 Fälle (Zoll beschlagnahmt Ware, Rechteinhaber untätig, Ware wird zugestellt).
 
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Ich habe mir heute beim Bordsponsor eine 800se mit Sim 2.10 bestellt, hoffe dieses Theater welches ich hier auf 5 Seiten gelesen habe bleibt mir erspart.:emoticon-0131-angel
 
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Bleibt dir gaaaanz sicher erspart, keine Sorge
 
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trinidat: Ja du hast da Recht anscheinend, was du sagst, so wirds wahrscheinlich sein.
 
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