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PC & Internet Daten-Drossel: BNetzA - Neue o2-Tarife sind netzneutralitätskonform

o2 darf bei seinen neuen Flatrate-Tarifen die Performance von Videostreams drosseln, um Netzüberlast zu verhindern. Ein anderes Detail der neuen o2-Tarife könnte für den Anbieter zum Problem werden.

Wie berichtet hat o2 zum 11. Mai neue Flatrate-Tarife für die mobile Internet-Nutzung angekündigt. Erhältlich sind Tages-, Wochen- und Monats-Flatrates für den Online-Zugang über GPRS, UMTS, LTE und 5G. Die Preismodelle kommen ohne Performance-Drossel nach Verbrauch einer bestimmten Datenmenge aus.

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o2 darf Streams drosseln
Logo: o2, Foto/Montage: teltarif.de

Die Telefónica-Marke bietet demnach echte Flatrates an. Oder doch nicht? So behält sich das Unternehmen vor, "Verkehrsmanagementmaßnahmen" durchzuführen, sofern das erforderlich sei, "um den Verkehrsfluss in dem Ausnahmefall einer lokalen Netzüberlastung zu optimieren".

Konkret als denkbare Maßnahme erwähnt wird eine Drosselung von Videostreams auf 480p erwähnt. Doch ist eine derartige Beschränkung überhaupt rechtens? Schließlich hatte die Bundesnetzagentur bei den StreamOn-Optionen der Deutschen Telekom explizit diese Video-Drossel beanstandet, die der o2-Konkurrent nach einem Rechtsstreit aufgeben musste.

Daher darf o2 Video-Streams drosseln

Wir haben bei der Pressestelle der Bundesnetzagentur nachgefragt, wie der Regulierer zur genannten Einschränkung bei den neuen o2-Tarifen steht. "Die Telecom-Single-Market-Verordnung ((EU) 2015/2120) legt fest, wann und unter welchen Bedingungen Anbieter von Internetzugangsdiensten Verkehrsmanagementmaßnahmen anwenden dürfen. Verkehrsmanagementmaßnahmen sind nach den Vorgaben der Telecom-Single-Market-Verordnung zulässig, um eine drohende Netzüberlastung zu verhindern oder die Auswirkungen einer außergewöhnlichen oder vorübergehenden Netzüberlastung abzumildern, sofern gleichwertige Verkehrsarten gleichbehandelt werden", so die Antwort aus Bonn. In solchen Fällen dürften die Anbieter von Internetzugangsdiensten Inhalte, Anwendungen, Dienste oder bestimmte Kategorien verlangsamen oder sogar blockieren.

"Insofern liegt im Vorbehalt des Telefonica-Tarifs o2 my Internet-to-Go, Videostreaming bei drohender Überlast einer Funkzelle auf 480p zu drosseln, kein Verstoß gegen die Netzneutralitätsvorschriften der Telecom-Single-Market-Verordnung", so die Bundesnetzagentur weiter. Im Unterschied dazu habe es sich beim StreamOn-Angebot der Telekom um kein zulässiges Verkehrsmanagement gehandelt, da es sich dabei nicht um eine Maßnahme zur Vermeidung oder Abmilderung einer außergewöhnlichen oder vorübergehenden Netzüberlastung handelte.

Ein anderer Teil der Fußnoten zum neuen Datentarif von o2 könnte für den Anbieter wiederum zum Problem werden. Demnach gestattet die Telefónica-Marke die Nutzung der SIM-Karte nur in Endgeräten, die "eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss" ermöglichen. Einen vergleichbaren Passus gab es auch für die o2-Unlimited-Tarife. Wie berichtet hat das Landgericht München aber entschieden, dass diese Einschränkung gegen die Endgerätefreiheit verstößt.

Quelle: teltarif
 
Auf was genau bezieht sich deine unterstrichene Aussage genau? (...alles Rechtens)
 
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