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PC & Internet crimenetwork.biz: AG Tettnang fällt Cybercrime-Urteil

Das Amtsgericht (AG) Tettnang sprach im Gerichtsfall (AZ 190 AR RVA 112/17) gegen den Beschuldigten Dragan T. am 17.02.2020 das Urteil. Der Angeklagte musste sich wegen gewerbsmäßiger Hehlerei, Datenhehlerei und gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Zur Anbahnung der Straftaten diente der illegale Online-Marktplatz CrimeNetwork.biz. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart heute mitteilte, wurde gegen den Verurteilten eine Einziehung von Wertersatz in Höhe von 21.838,80 Euro angeordnet.

Der Angeklagte stand im Verdacht, in einem Zeitraum vom 16.12.2015 bis 12.02.2016, in mindestens 18 Fällen rechtswidrig erlangte Waren im Internetforum crimenetwork.biz deutlich unter Wert angekauft und gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Zu diesem Zweck hat er sich als Nutzer am 19.11.2015 im Untergrundforum crimenetwork.biz unter dem Nicknamen „skyTV“ registrieren lassen.

crimenetwork.biz: größtes deutschsprachiges Untergrundforum

Auf dem illegalen Online-Marketplace konnten sich Interessierte unter anderem anmelden, um illegitimen Geschäften nachzugehen. Waffen fanden sich hier genauso im Angebot, wie Drogen, Hacker-Tools, Falschgeld, gestohlene Daten von Konten sowie Kreditkarten, Botnetze und Hacker-Schadsoftware. Das Forum wurde zudem zur Verabredung von Straftaten genutzt, wie im Fall des Angeklagten. Es entwickelte sich schnell zu einem Treffpunkt für Cyberkriminelle. Besonders erreichte es innerhalb der deutschen sogenannten Underground Economy Szene einen bemerkenswerten Bekanntheits- und Reputationsgrad. Mit rund 80.000 registrierten Nutzern und über 300.000 Seitenzugriffen monatlich galt crimenetwork.biz als das größte deutschsprachige Untergrundforum.

Angeklagter verkaufte illegal erworbene Waren weiter auf ebay-Kleinanzeigen


Bereits ab dem 16.12.2015 hat der Verurteilte regelmäßig über die Underground-Economy-Plattform „crimenetwork.biz“ unter seinem Nutzernamen „skyTV“ bei verschiedenen Foren-Mitgliedern Waren deutlich unter Wert bestellt. Ihm war bekannt, dass seine Ansprechpartner in der Sache die von ihm angeforderten Waren bei Online-Shops unter Verwendung von ausgespähten Kreditkartendaten bestellten.

Bei anderen Forenmitgliedern hat er sowohl gefälschte Rechnungen, als auch ausgespähte Zugangsdaten angekauft und verwendet. Empfangen hat der Angeklagte die gelieferten Waren in der Regel bei einer Anschrift in Friedrichshafen. Die Waren hat er in der Kryptowährung Bitcoin bezahlt. Mit der Weiterveräußerung der Produkte über die Plattform „ebay-Kleinanzeigen“ verschaffte er sich eine dauerhafte, nicht unerhebliche Einnahmequelle. Das gegen ihn ausgesprochene Urteil ist seit dem 17.02.2020 rechtskräftig.

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Quelle; tarnkappe
 
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