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PC & Internet Cookies, der BGH und noch mehr Einwilligungen

Wenn Sie beim Surfen im Internet von ständig aufpoppenden, immer komplexeren Fenstern genervt sind, mit denen Sie um Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies gebeten werden, dann sei Ihnen versichert: Nach dem anstehenden BGH-Urteil wird es wahrscheinlich noch schlimmer.

Insbesondere jene, die selbst Cookies verwenden, z.B. um statistische Auswertungen des Nutzerverhaltens auf ihren Webseiten zu erstellen, sollten sich den 28. Mai 2020 im Kalender anstreichen. An diesem Tag wird der BGH sein Urteil in Sachen „Planet49“ (Az. I 49 7/16) verkünden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob und wie eine Einwilligung bei der Verwendung sogenannter Cookies erteilt werden muss.

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die für nutzerfreundliche Funktionen einer Website erforderlich ist und im Endgerät des Nutzers gespeichert wird. Er kann jedoch auch z.B. zur Verfolgung des Surfverhaltens von Nutzern im Internet (sog. Tracking) und dem Aufbau von Nutzerprofilen eingesetzt werden, wenn der im Endgerät gespeicherte Cookie bei Aufrufen von Webseiten wiederholt abgerufen und ausgewertet wird.

Gilt die ePrivacy-Richtlinie für deutsche Cookies?

Der BGH hatte dem EuGH bereits 2017 vorab einige für das Urteil relevante Fragen zur Auslegung des einschlägigen Europarechts vorgelegt. Das Urteil des EuGH zu „Planet49“ am 1. Oktober 2019 war den meisten Medien eine ausführlichere Meldung wert. Aufgrund der üblichen Verkürzung der Zusammenhänge hieß es dort, der EuGH habe entschieden, Cookies dürften nun generell nur mit vorheriger Einwilligung des Nutzers verwendet werden. Tatsächlich hat der EuGH ‚lediglich‘ bestätigt, dass Cookies entsprechend Art. 5 Abs. 3 der sog. Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) einer Einwilligung bedürften.

Diese Regelung wurde jedoch vom deutschen Gesetzgeber nie in nationales Recht umgesetzt. Der I. Senat des BGH hat aber noch einmal seine Einschätzung bekräftigt, dass er es dennoch für möglich halte, das deutsche Recht richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. In der Konsequenz dürfte dies heißen, dass der BGH für Cookies, für die die Richtlinie keine Ausnahme vorsieht, generell eine Einwilligung nach den Vorgaben der DSGVO fordern wird.

Oder ist die Zulässigkeit nur nach der DSGVO zu prüfen?

Damit steht die Ansicht des BGH gegen die Einschätzung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die eine unmittelbare Anwendung der ePrivacy-Richtlinie verneint und stattdessen prüft, ob die mit Hilfe eines Cookies betriebene Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Grundsätzen der DSGVO zulässig ist.

Für die meisten Cookies ergibt sich aus diesen widerstreitenden Ansichten keine abweichende Konsequenz. Wenn z. B. eine Kanzlei durch Google Analytics statistische Auswertungen der Nutzung ihrer Webseiten (sog. Reichweitenmessung) zwecks Optimierung ihres Online-Angebots durchführt, sieht die DSK hierin wegen der Weitergabe der Daten an den Analysedienst, der Daten auch webseitenübergreifend zusammenführt, eine einwilligungsbedürftige Verarbeitung.

Eine Messung ohne Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte, bei der die Datenverarbeitung also allein auf den Zweck der Messung beschränkt wird, wäre dagegen inklusive der verwendeten Cookies aufgrund des berechtigten Interesses an der Optimierung ohne Einwilligung zulässig. Urteilt der BGH wie erwartet, wäre seiner Meinung nach aber auch für diesen Fall eine Einwilligung des Nutzers erforderlich.

Wie geht es weiter?

Die Beratungen zur kommenden ePrivacy-Verordnung, die auch die Einwilligung zur Nutzung von Cookies neu regeln wird, gerieten Ende 2019 ins Stocken. Aktuell ist davon auszugehen, dass sie frühestens 2023/2024 unmittelbar anwendbar wird. Die Diskussion ist aber längst über die undifferenzierte Einwilligungspflicht der ePrivacy-Richtlinie hinausgewachsen. Im aktuellen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung vom 21. Februar 2020 der kroatischen Ratspräsidentschaft findet sich z.B. in Erwägungsgrund 21a die Aussage, dass Cookies ein legitimes und nützliches Instrument sein können, u.a. auch für Reichweitenmessungen oder z.B. die Bewertung der Wirksamkeit von Online-Werbung.

Für die unklare Situation in Deutschland ist daher festzuhalten, dass die Analyse des Nutzerverhaltens und Erstellung von Profilen zu Werbezwecken mittels Cookies in jedem Fall eine Einwilligung voraussetzen muss. Dass aber auch Reichweitenmessungen oder z.B. die reine Abrechnung des Erfolgs von Online-Werbung wegen der Nichterteilung von Einwilligungen durch die Nutzer in jedem Fall kaum noch möglich sein sollen, geht auch unter Einbeziehung der Abwägung der betroffenen Interessen an der digitalen Realität vorbei.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits für 2019 in Aussicht gestellt, einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vorzulegen, der das Online-Tracking regeln soll. Zu hoffen ist, dass diese Änderung nicht nur eine Übernahme der Leitsätze des EuGH-Urteils bedeutet, sondern unter Abwägung der Interessen der Beteiligten die Möglichkeit zur Gestaltung rechtlicher Vorgaben nutzt, die zumindest einige der nervigen Cookie-Banner entbehrlich machen.

Fazit: Websitebetreiber weiter in rechtlicher Grauzone

Das zu erwartende Urteil des BGH am 28. Mai 2020 wird zu weiterem Druck auf Websitebetreiber führen, sich durch die Einholung von Einwilligungen bei Verwendung von Cookies abzusichern. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei der überfälligen Überarbeitung des TMG Fingerspitzengefühl beweist und im Rahmen der Möglichkeiten Erleichterungen zulassen wird.

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Quelle; mkg-online
 
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Dazu gibt es genug Möglichkeiten dies zu verhindern.
Ich hab Ublock origin so eingestellt das diese Cookiefenster nicht mehr angezeigt werden.
Auch hab ich entsprechende Filterlisten Aboniert so das ich nicht für jede Seite Filterregeln erstellen muss.
Ist mittlerweile fast genauso nervig wie diese Blinkende Werbung.
 
Gennau deshalb verwende ich schon recht lange uBlock Origin. hatte da mal was auf CC2TV gesehen.
 
Ublock Origin ist zwar nicht schlecht, aber gegen alles hilfts leider auch nicht. Wie bekommt man z.B. dieses nervige "Wir respektieren Ihre Privatsphäre" beim Start der Forenseite weg?
 
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Gar nicht, denn das steckt im Header der Webseite. Das ist auch der erforderliche Hinweis nach DSGVO den eben themoneytizer verwendet bzw. als Partner muss der in den jeweiligen Webseiten eingebunden sein.
Ich oute mich nun mal als jemand der mit Webseiten u.a. sein Geld verdient. Und mir gehen diese Gesetze dermaßen aufn Sack. Die DSGVO ist entstanden weil sich so ein grüner Politiker in der EU profilieren wollte und den großen Konzernen Facebook, Google etc. ans Bein zu pissen. Ist natürlich nach hinten losgegangen, denn diese Konzerne ändern einfach den Firmensitz und sind raus aus dem Quatsch.

Nun gut, natürlich habe ich auf meine Seiten auch Werbung geschalten und unterschiedliche Partnerprogramme geschalten. Die Werbung ist nicht penetrant zu viel, aber vorhanden. Denn irgendwie muss das ganze drumherum finnaziert werden. Und glaubt mir die goldenen Jahre sind lange vorbei. Die Einnahmen sind stetig nur am sinken, weil die Provisionen immer weiter gekürzt werden. Und die Einnahmen der Anzeigenwerbung sinken auch trotz steigender Impressionen.

Auch ein Board wie dieses hier muss sich finanzieren und Werbung zu schalten ist nun mal das einfachste Mittel. Denn die Wenigsten sind bereit für eine Plattform wie diese etwas zu bezahlen. Der Nutzer muss sich von der Denkweise alle Information und Hilfe im Internet kostenlos zu bekommen befreien, darum lasst einfach die Adblocker weg oder es werden mehr und mehr Webseiten verschwinden.


MfG
 
Ich finde, es geht nicht weit genug.
Wenn eine Seite Cookies setzt und auch Drittanbieter mit eingebunden werden, so soll gefälligst eine Abfrage (beim ersten Aufruf der Seite) kommen, welche Cookies zugelassen werden dürfen, vorher darf kein Cookie gesetzt werden oder andere Methoden verwendet werden zur eindeutigen Identifikation (Canvas Fingerprinting usw.).
Dann mit der Unterteilung (wie es manche Seiten machen) für "erforderliche Cookies" (kann auch nicht abgewählt werden, benötigt für Webshop / Warenkorb oder Forenlogin, also eigentliche Funktion der Webseite), Tracking, Analyse, Marketing, (A)Soziale Netzwerke usw., diese müssen standardmäßig deaktiviert sein.
Und nein, "Google Analytics" oder "Google Tagmanager" sind nicht erforderlich, sondern gehören eindeutig unter "Tracking".

Werbung wird natürlich nicht verhindert (es kommt dann unpersonalisierte Standardwerbung), nur darf der Werbeanbieter ohne Zustimmung den Besucher der Seite nicht identifizieren.

Dieses "Durch den Besuch der Webseite stimmen Sie zu, dass Ihre Daten an alle möglichen Unternehmen weitergeleitet wird" (wie z.B. bei Wetter Online) sowie Opt-Outs gehören verboten!
 
Zuletzt bearbeitet:
...sollen doch Cookies gesetzt werden; beim Schließen des Browsers werden alle wieder gelöscht.
 
... darum werden auch solche Sachen wie Canvas Fingerprinting usw. eingesetzt, auch HTML5 ermöglicht das Speichern von Informationen auf dem Computer, die im Cookie-Manager nicht auftauchen.
 
Ich finde, dass alle, die in irgendeiner Form mit Werbung zu tun haben, am Corona-Virus zugrunde gehen müssten, einschließlich desjenigen, der die Popups auf den Webseiten erfunden hat. Ich glaube, dass diese Werbe-Schwemme den meisten Leuten auf den Keks geht. Hier das Board macht ja fleißig mit. Gerade poppt irgendeine blödsinnige Casino-Werbung auf, wer klickt denn da jetzt drauf? Und die Zustimmung zu Cookies ist genau so hirnrissig, auch wenn man erst mal 10 Minuten darauf verschwenden darf, diese einzustellen.
Vor einigen Jahren ging es noch ohne den ganzen Mist, wie hat sich denn da alles finanziert?
 
Mich nerven diese Bestätigungen ungemein. Wenn ich mit dem.Smartphone surfe, nehmen diese Hinweise meist mehr als die Hälfte des Bildschirms ein. Dann gibt es Webseiten, die den Zugriff nicht erlauben, wenn ich deren Kekse nicht akzeptiere. Dann ist mir auch die Seite egal.
Ich wünsche mir eine Einstellung in meinem Browser, der vonvornherein alle Kekse ablehnt.
 
es nervt nur noch - Kekse zustimmen - nicht zustimmen - diese Verordnungen nehmen überhand. Es soll alles bis auf den kleinsten Mist rechtlich abgesichert sein, aber sie wissen genau, wann du in der Nase bohrst und gerade auf dem Topf sitzt und welche Marke der hat.

Werbung ok - auf dem Randstreifen, aber popups sind Nötigung und haben wohl kaum den Effekt, den man sich davon erhofft
 
Das mit den Cookiemeldungen ist doch nur die Wirkung, die Ursache sind die Werbeunternehmen & Co., die einen bis auf den letzten Furz tracken.
 
Wow laut Privacy Badger laufen hier mehr als 60 Tracker! :hushed:
Ich hab denen mal eben verboten das die bei mir Cookies abladen.

Wobei rubiconprojekt sehr aufdringlich ist.
 
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