Microsoft hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, die Daten eines großen Firmenkunden an das FBI herausgeben zu müssen. Dem Cloud- und E-Mail-Anbieter war verboten worden, den Betroffenen über die Überwachung zu informieren.
Microsoft hat sich in einem Rechtsstreit mit dem FBI durchgesetzt: Das Unternehmen legte erfolgreich Einspruch gegen eine Aufforderung zur Herausgabe von Daten über einen Geschäftskunden an das FBI ein, wie Microsoft-Chefjustiziar Brad Smith in einem Blogbeitrag mitteilte. Mit einem sogenannten National Security Letter (NSL) hatte das FBI Ende vergangenen Jahres nach persönlichen Daten des Kunden verlangt.
Der Adressat eines NSL muss die darin geforderten Informationen herausgeben und zudem geheimhalten, dass er eine solche Anfrage erhalten hat. Microsoft versucht bei derartigen Anfragen nach eigenen Angaben indes, das FBI direkt an den Kunden zu verweisen oder diesen zumindest über die Anfrage in Kenntnis zu setzen. Grund für den Rechtsstreit zwischen Microsoft und dem FBI war nun offenbar nicht die Nachfrage selbst, sondern die mit ihr verbundene Forderung, den betroffenen Kunden nicht zu informieren.
Gegen diese Auflage hatte Microsoft Klage eingereicht, da sie nach Ansicht des Unternehmens gegen das in der Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Zu einer Verhandlung kam es allerdings nicht: Nach der Klage zog das FBI den NSL zurück. Microsoft darf sich erst jetzt zu der Sache äußern, da die Gerichtsakten bisher als geheim eingestuft waren. Für den Cloud- und Mail-Provider können solche FBI-Anfragen geschäftsschädigend sein.
Golem.de
Microsoft hat sich in einem Rechtsstreit mit dem FBI durchgesetzt: Das Unternehmen legte erfolgreich Einspruch gegen eine Aufforderung zur Herausgabe von Daten über einen Geschäftskunden an das FBI ein, wie Microsoft-Chefjustiziar Brad Smith in einem Blogbeitrag mitteilte. Mit einem sogenannten National Security Letter (NSL) hatte das FBI Ende vergangenen Jahres nach persönlichen Daten des Kunden verlangt.
Der Adressat eines NSL muss die darin geforderten Informationen herausgeben und zudem geheimhalten, dass er eine solche Anfrage erhalten hat. Microsoft versucht bei derartigen Anfragen nach eigenen Angaben indes, das FBI direkt an den Kunden zu verweisen oder diesen zumindest über die Anfrage in Kenntnis zu setzen. Grund für den Rechtsstreit zwischen Microsoft und dem FBI war nun offenbar nicht die Nachfrage selbst, sondern die mit ihr verbundene Forderung, den betroffenen Kunden nicht zu informieren.
Gegen diese Auflage hatte Microsoft Klage eingereicht, da sie nach Ansicht des Unternehmens gegen das in der Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Zu einer Verhandlung kam es allerdings nicht: Nach der Klage zog das FBI den NSL zurück. Microsoft darf sich erst jetzt zu der Sache äußern, da die Gerichtsakten bisher als geheim eingestuft waren. Für den Cloud- und Mail-Provider können solche FBI-Anfragen geschäftsschädigend sein.
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