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Sky Deutschland Card-Sharing: Sky feiert nächsten Erfolg vor Gericht

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Die Verurteilung eines Card-Sharing-Betreibers wegen illegaler Verbreitung von Sky wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigt. Für den Pay-TV-Anbieter ein wichtiger Sieg im Kampf gegen illegale Streamer.

Im Kampf gegen die illegale Verbreitung seines Programms hat Sky Deutschland einen weiteren Sieg vor Gericht errungen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigte mit einem Revisionsbeschluss das Urteil des Landgerichts Verden vom Februar 2016, welches einem 53-jährigen Card-Sharer aus Niedersachsen eine Freiheitsstrafe einbrachte. Dies teilte das Unterföhringer Unternehmen am Donnerstag mit.

"Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ist ein Erfolg für Sky. Außerdem ist es ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern", zeigte sich Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security beim Pay-TV-Anbieter, erfreut über die Entscheidung des OLG.

Der Verurteilte hatte mittels eines Card-Sharing-Servers seit 2009 Angebote von Sky über das Internet vertrieben und diese Zugänge verkauft, was im Jahr 2012 aufgedeckt und bereits im Dezember 2013 zu einer Haftstrafe für den Niedersachsen geführt hatte. Dieses Urteil wurde vom Landgericht Verden auch in zweiter Instanz bestätigt und muss nach der aktuellen Entscheidung endgültig vollstreckt werden.

Quelle: Digitalfernsehen


Oberlandesgericht bestätigt: Card-Sharing ist Computerbetrug

  • Erstmals in Deutschland bestätigt ein Oberlandesgericht, dass Card-Sharing Computerbetrug ist
  • Dieser Beschluss ist endgültig und nicht mehr anfechtbar
  • Täter hatte illegal Sky über das Internet vertrieben und war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat in Form eines Revisionsbeschlusses die rechtliche Bewertung des Landgerichts Verden aus dem Februar 2016 bestätigt.

Dieses hatte einen 53-jährigen Mann aus Niedersachsen insbesondere wegen Computerbetrugs in 65 Fällen in Tateinheit mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Den Schuldspruch wegen Computerbetrugs hat das Oberlandesgericht Celle nun in Folge einer Revision des Angeklagten bestätigt. Es sieht es als erwiesen an, dass Card-Sharing eine unbefugte Verwendung von Daten darstellt, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden bei Sky Deutschland führt. Für die Strafzumessung hat das Oberlandesgericht das Verfahren an das Landgericht Verden zurückverwiesen.

Der Tatbestand
Der Angeklagte hatte seit Frühjahr 2009 illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Auf diese Weise wurde Dritten die Möglichkeit eröffnet, das Programm von Sky zu sehen, ohne dafür Geld an den Premium-TV-Anbieter zahlen zu müssen.

Die enge Kooperation zwischen Sky, Nagravision und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden haben die Anklage erst möglich gemacht.

Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: „Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ist ein Erfolg für Sky. Außerdem ist es ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern. Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im Interesse unserer mehr als 4,6 Millionen Kunden werden wir die Verfolgung derartiger Aktivitäten zusammen mit den zuständigen Behörden und unseren Partnern weiter forcieren.“

Quelle: Sky
 
Zuletzt bearbeitet:
Die meisten die privat Insolvenz anmelden, schreiben vorher alles auf Familie um , somit haben sie weiter alles , es gehört denen aber nicht

Gesendet von meinem Ding über Tapatalk
 
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Nur wenn Privat Insolvens beantragt hast, da garfste auch alles Offenlegen und zurückzahlen was über Pfändungssatz ist,und nix zuschulden kommen lassen und nix abschließen und und und, Ansonsten hat der Gläubiger 30 Jahr Zeit mit seinen Titel :)

Und kommt auch immer gut an, beim Arbeitgeber eine Gehaltspfändung :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allerdings lautet der Titel des Threads nicht: "Wege aus der Privatinsolvenz" sondern: "Card-Sharing: Sky feiert nächsten Erfolg vor Gericht".

Versucht bitte, euch dem Thema wieder zu nähern....ohne Umwege ;)

Gruß

Fisher
 
Na Ja
wäre er über einen Asiatichen VPN gelaufen mit IP Verschleierung dann wäre er nicht Erwicht worden.

Zu 100% ist er auch nicht Aufgeflogen sondern hat bestimmt mit einen Kunden streit gehabt. Viele denken auch das ihre Kunden Treu sind und geben Bankdaten raus damit ist die Anonymität auch sofort nicht mehr vorhanden
 
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