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Off Topic Bundesverwaltungsgericht: Idiotentest nach Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Untergrenze für einen Idiotentest (MPU) von mindestens 1,6 Promille wieder in Kraft gesetzt. Wer bei einer Verkehrskontrolle mit weniger Alkohol im Blut erwischt wird, bei dem müssen besondere Umstände vorliegen, die eine MPU begründen. So etwa gravierende Fahrfehler oder sonstige Anhaltspunkte, die für einen zukünftigen Alkoholmissbrauch sprechen.

Die Führerscheinbehörden hatten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in gleich zwei Fällen darauf berufen, ein besonderer Umstand für eine (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz: MPU) sei auch die strafgerichtliche Verurteilung der Angeklagten. Die Verurteilung findet aber immer in solchen Fällen statt. So sei die Fahrerlaubnisverordnung aber nicht zu verstehen, urteilte hingegen das Bundesverwaltungsgericht. Ein Strafurteil sei bei korrekter Auslegung der Vorschriften kein besonderer Umstand, der eine Begutachtung der Fahreignung auch unter 1,6 Promille rechtfertige (Aktenzeichen 3 C 24.15). Die MPU zu verlangen, dürfe folglich nicht von den Führerscheinbehörden als zusätzliche Strafe missbraucht werden.
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Trunkenheit am Steuer. Foto: miguelrd68, thx! (CC0 1.0)

Im Vorfeld wurden zwei Autofahrer mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt. Bei ihnen wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,28 Promille beziehungsweise 1,13 Promille nachgewiesen. Die jeweils zuständigen Strafgerichte haben die Autofahrer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und ihre Führerscheine nach § 69 StGB entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist wurden die Antragsteller von den Führerscheinbehörden abgewiesen. Eine sofortige Neuerteilung der Fahrerlaubnis könne nur nach Vorlage des positiven MPU-Gutachtens erfolgen, um ihre persönliche Fahreignung nachzuweisen, hieß es.

Damit ist es jetzt vorbei. Künftig können sich betroffene Autofahrer gegen die Weigerung der Führerscheinbehörde zur Wehr setzen, sofern sie mit weniger als 1,6 Promille erwischt wurden. Außerdem dürfen keine gravierende Fahrfehler oder Beweise vorliegen, die auf einen künftigen Alkoholmissbrauch hinweisen. Der Idiotentest, wie die MPU im Volksmund genannt wird, wird zudem häufig nicht bestanden und kostet die Betroffenen sowohl viele Nerven als auch pro Versuch mehrere Hundert Euro.

Die Kommentare mancher Beobachter fielen dennoch zum Teil recht negativ aus. Bei Udo Vetter fragte ein Leser, wie es denn sein könne, dass das Bundesverwaltungsgericht ein derartiges Urteil erlässt, wo jährlich durch Alkohol am Steuer mindestens 250 Menschen in Deutschland ums Leben kommen. Die Statistiken sind aber glücklicherweise stark rückläufig, Anfang der 90er Jahre haben deutschlandweit noch über 2.100 Menschen wegen Alkohol am Steuer ihr Leben verloren.

Quelle; tarnkappe
 
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