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PC & Internet Bundesnetzagentur veröffentlicht installierbare Version der Breitbandmessung

Breitbandgeschwindigkeit selbst prüfen: Bundesnetzagentur veröffentlicht installierbare Version der Breitbandmessung

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Die Bundesnetzagentur hat heute ein Tool zur Breitbandmessung zur Verfügung gestellt. Es ist zu haben für Windows, Linux und macOS und arbeitet ähnlich der Webseite Breitbandmessung. Der Nutzer bekommt so Mittel in die Hand, seine Leitung daheim zu überprüfen. Klassisch machen das viele mit Diensten wie Speedtest oder fast.com, aber das Tool der Bundesnetzagentur soll es ja auch tun, wenn man protokollieren will.

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Die kostenlose Software fragt am Start den Anbieter und die Leitung ab, danach kann die Konfiguration gesichert und gemessen werden. Allerdings setzt die Software einen Computer am LAN-Anschluss voraus, um möglichst genau zu messen. Eine WLAN-Messung ist nicht möglich.

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Zu bedenken: Das Mess-Werkzeug ist nicht automatisiert – und selbst wenn man dauerhaft eine schlechte Leistung feststellt, passiert erst einmal gar nichts von alleine. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hat aber ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Anliegen gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu unterstützen.

Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download:

  • nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
„Die Desktop-App ermöglicht die Überprüfung der vertraglich vereinbarten Download-Datenübertragungsraten im Festnetz. Die Messergebnisse sollen Verbrauchern bei der Argumentation gegenüber ihrem TK-Anbieter helfen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Desktop-App ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher und der TK-Branche. Mit der App ist es möglich, innerhalb kurzer Zeit die erforderlichen Messungen durchzuführen und mit belastbaren Ergebnissen auf ihren Anbieter zuzugehen“, betont Homann.

Quelle; caschy
 
Die Anwendung ist kein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher (an einer vertragsgemäßen Internetverbindung) und der TK-Branche, schon gar nicht, wenn die Bundesnetzagentur neutraler Vermittler zwischen beiden Vertragspartnern und Aufsichtsbehörde der TK-Branche sein will.

Die Bundesnetzagentur müsste schon den Verbrauchern ein Tool geben, was Verbraucher nutzen können, um automatisiert eine Beschwerde für eine nicht vertragsgemäße TK-Leistung bei der Bundesnetzagentur einzureichen!!! Genauso sollte die Bundesnetzagentur selber entsprechende Tools zur Überwachung der TK-Anbieter nutzen, auch direkt bei den TK-Anbietern installiert und betrieben!!!
 
Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Durchführung des Angebotes notwendig und erforderlich ist.

Na klar bin doch net blöd !!!!!!!!!
 
Den Tarif 2play 400 kann man nur testen, wenn man Win 8 drauf hat.
Bei Win7 schreibt er, das würde es nicht geben. Shit Teil.
 
Die Apps können aber nur die Download-Rate messen. Online werden auch Upload und Ping gemessen.
 
Ich brauche und vertraue keinen Test von einer Behörde, die an der Misere mit verantwortlich ist. Ich verwende Zack.
 
Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Durchführung des Angebotes notwendig und erforderlich ist.

Na klar bin doch net blöd !!!!!!!!!

Beim TK-Anbieter könnte die Bundesnetzagentur ohne personenbezogene Daten überhaupt erfassen zu müssen ganz allgemein die den Kunden gebotenen Upload/Download-Geschwindigkeiten erfassen, loggen, auswerten und darauf sofort reagieren. Nein, man zäumt das Pferd von hinten auf und überlässt es jedem Internetnutzer die für eine höchstwahrscheinlich erfolglose Beschwerde zu erfassen, wenn das durch die "gummiartigen" Anforderungen für einen Beschwerdegrund überhaupt möglich ist.

Das kann ich sogar in der Firma mit den semiprofessionellen Routern von Lancom für jeden Internetnutzer am Router mitloggen lassen, wenn ich es will. Wer dann der Nutzer ist, müsste ich im Nachhinein mühsam an Hand der MAC-Adressen versuchen herauszufinden.
 
ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher und der TK-Branche.
Was ist das für eine Argumentation?
Der Verbraucher zahlt eine Leistung die angeboten und damit zugesichert wird. Da gibt es keine Kompromisse die man machen kann. Kann ich (als Anbieter) eine Leistung nicht erbringen die ich zugesichert habe entsteht automatisch ein Anrecht auf Schadenersatz ohne Kompromisse.
 
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