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Handy - Navigation Bundesnetzagentur: Aus für Abzocke mit weißrussischen Ping-Anrufen

Laut eigener Pressemitteilung ist die Bundesnetzagentur nun erneut gegen Ping-Anrufe vorgegangen und hat die Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen zu mehreren weißrussischen Rufnummern untersagt. Hinter Ping-Anrufen steckt oftmals eine üble Abzock-Masche: indem die Anrufer darauf setzen, dass man verpasste Anrufe zurückruft, locken sie auf teure Rufnummern, um dann die Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten. Die Verursacher verdienen an den generierten Verbindungsentgelten.

Besondere Vorsicht beim Telefonieren ist immer dann angebracht, sobald in der Liste der entgangenen Anrufe eine unbekannte Nummer steht oder jemand direkt auflegt, wenn man abhebt: es könnte sich dabei um einen Ping-Anruf handeln. Ping-Anrufe sind Lockanrufe, die auf die Neugierde der Leute setzen und damit einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen. Bei getätigtem Rückruf erreicht man häufig Bandansagen, die gleich mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Durchsagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Nachdem sich knapp 300 Verbraucher bei der Bundesnetzagentur über die Anrufe beschwert haben, ist diese nun eingeschritten und hat entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, gibt bekannt: „Wir gehen weiterhin konsequent gegen Ping-Anrufe vor. Der Schutz der Verbraucher vor telefonischer Belästigung hat für uns Priorität. Der deutliche Rückgang der Beschwerden über Ping-Anrufe zeigt, dass unsere Maßnahmen erfolgreich sind. Gerade die Preisansageverpflichtung hat Wirkung gezeigt.“ Die eingegangenen Beschwerden sanken von den Monaten Oktober bis Dezember 2017 mit noch 61.000 Anzeigen auf knappe 8.000 eingereichte Beschwerden in den Monaten Januar bis Ende April 2018.

Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass Personen, die bereits dieser Masche zum Opfer gefallen sind und entsprechende Rechnungen schon erhalten haben, den konkreten Posten auf der Rechnung ihres Mobilfunkanbieters nicht bezahlen müssen. Mobilfunkbetreiber sind zudem angewiesen worden, Verbrauchern die Kosten, die durch die Anwahl dieser Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung stellen zu dürfen. Haben Verbraucher solche Rechnungen schon bezahlt, sollten sie mit Unterstützung der Verbraucherzentralen versuchen, das Geld zurückzufordern.

In diesem konkreten Fall haben die Betrüger eine Ähnlichkeit zur Ortsvorwahl 0375 in Sachsen ausgenutzt – die Vorwahl für Weißrussland lautet 00375. Durch den Wegfall des Inrechnungstellens der Verbindungen, wird auch das rechtswidrige Geschäftsmodell der Abzocker wirtschaftlich gesehen nicht mehr attraktiv, ihnen ist das Fundament für den Betrug entzogen worden.

Eine weiter Anordnung der Bundesnetzagentur besteht in einer Schaltung von kostenlosen Preisansagen für bestimmte internationale Vorwahlen in Mobilfunknetzen. So bleiben die erhobenen Kosten für den Anrufer stets transparent. Dennoch hält die Bundesnetzagentur ihre Warnung bezüglich eines Rückrufes von ausländischen Rufnummern aufrecht.

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Quelle; tarnkappe.
 
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