wie filius schreibt. dann lässt man es halt über eltern, frau, kinder laufen oder holt es sich über eine ZK.
solo v14 wird dann halt schwierig, aber man kommt auch ohne eigenen namen zu nem abo
aber frage war, ob man sonderkündigen kann und nicht, ob man wieder zurück will. und da sag ich nochmals: man muss sonderkündigen und dann mit seinen argumenten klagen. einzige chance.
Würde ich nicht unbedingt sagen. Laut AGB wäre es eine Sonderkündigung
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Senders:
„Gemäß Ziffer 1.1.4 hat der Kunde immer dann ein Sonderkündigungsrecht, sofern der Inhalt einzelner Kanäle abgeändert oder angepasst werden muss, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, zum Beispiel bei Rechteverlust, erforderlich ist. Und dies ist genau der Fall.“
Nein, ist es nicht, obwohl der Laie das so liest. Die Passage ist lediglich eine Ergänzung der verherigen und wird juristisch "anders gelesen". Habe die Erklärung mal in einer Diskussion im Sky and Friends Forum von einem Fachmann erklärt, mitverfolgt,......sehr kompliziert.
Ich schicke dir mal den link per PN.
Und diese Kanzlei Solmeke ist ohnehin für Juristerei auf BILD-Niveau bekannt. Hauptsache Aufmerksamkeit im Web erzielen, das bringt Kundschaft.
Eine Sonderkündigung wegen 1.1.4 hat der jedenfalls auch nciht erreicht und wird es auch nicht. Jede Wette.
Erwartet Sky jetzt das die AGB nur von Fachleuten gelesen wird?
Wenn es der Laie (Kunde) so liest ist das allein schon ein Grund der die Sonderkündigung
wirksam werden lässt. Spätestens in einem Rechtsstreit fällt der Himmel dann sowas von
hinten runter.
AGB sind doch genau dazu da leicht verständlich den Inhalt und die Regularien des Vertrages
dem Kunden nahezubringen. Entspricht dem eine AGB nicht ist sie schlicht unwirksam.
Natürlich, oder kannst du Gesetze mit all ihren Feinheiten lesen?
Ich kann es nicht.
Dann würdest du keinen Anwalt benötigen der jahrelang Jura studiert hat.
Und bei den AGB ist dass das Gleiche.
Die sind für Fachleute geschrieben da sie in einem Rechtsstreit "wasserdicht" sein müssen.
Und das geht nicht mit unserer Alltagssprache.
Dann brauch sie auch kein Kunde zu lesen - so einfach ist das!
......und AGB sind keine Gesetze, sind meist nicht mal Gesetzeskonform....
wie wohl hier auch
Mit "alles was ich nicht verstehe oder anders verstehe ist dann nicht gültig", macht man es sich zu einfach. Natürlich sind AGB NICHT für Juristen geschrieben, sondern müssen (!) verständlich für den Vertragspartner sein. Alledings setzt das Thema an sich natürlich Grenzen bei der Verständlichkeit für den absoluten Laien. Ich kann auch Atomphysik nicht so la la erklären, das es jeder Passant versteht.
Auch Sprüche wie "so einfach ist das" treffen schlichtweg nicht zu. Es ist definitiv nicht so einfach, sonst gäbe es keine Rechtsstreitigkeiten und Anwälte.
...bevor du irgendeinen Kaufvertrag für ein Haus oder dergleichen unterschreibst lässt du doch das auch erst deinen Anwalt überprüfen.
Oder liest und verstehst du bei manchen Sachen 4 DinA4 Seiten klein geschriebene AGB.
Und ob die AGB von SKY gegen irgendwelche Gesetze verstoßen weiß keiner, da noch keine Gerichte bis zur letzten Instanz darüber geurteilt haben.
Stimmt, die braucht auch kein Kunde unbedingt zu lesen, aber er hat das Recht bevor er einen Vertrag unterschreibt diese seinem Anwalt vorzulegen und sich beraten zu lassen ob es sinnvoll oder nicht sinnvoll ist diesen Vertrag abzuschließen.
Bestätigen das er sie zur Kenntnis genommen hat, muss er aber bei Vertragsabschluss auf jeden Fall.
Das man das nicht bei solcher Kinderkacke wie SKY macht ist schon klar.
Aber die hier unbedingt vorzeitig kündigen wollen, die wollen doch ganz schnell wieder für billiges Geld abschließen!
Ansonsten würde man es im Ruhe auslaufen lassen und nicht solchen Zirkus veranstalten.
Und das alles nur wegen ein paar Talern, das ist einfach kindisch.
Das sehe ich etwas anders. Wenn man bedenkt das es Vollabos in der Spanne zwischen unter 30 Euro und
über 70 Euro gibt, die bezahlt werden, ist die Differenz im Jahr (480 Euro) schon beachtlich.
...es spielt doch keine Rolle was man im Monat bezahlt.
Hier geht es doch darum das man nicht das Ende des Abos abwarten will nur weil man ein paar wenige Spiele nicht mehr sehen kann.
Das ist der Kinderkram in meinen Augen.
Ist doch ganz einfach Kindergarten ,nur weil man ein paar Spiele nicht sehen kann....daran stirbt keiner.
Ist als würde Mutti dem kleinen Kind 3 Tage den Sandmann verbieten, und dann das Kind vor Wut rumtrampeln.
Tut mir leid, hat nichts mit erwachsenen Menschen zu tun.
Aber ist schon klar, Leute die hier ganz schnell kündigen wollen, die wollen genau so schnell wieder ein neues billigeres Abo haben.
Wenn ich wirklich kündigen will, kündige ich ganz regulär bei Ablauf des Abos
und genau da endet vermutlich das rechtliche verständnis bei uns meisten. ein richter ist nicht von "hinterm dorf". die "finanzielle vorteilsabsicht" steht da im raum, unabhängig von der eigentliche sache.
da kann man beim falschen richter mal ganz schnell auf die nase fallen und am ende auch noch mit den gerichts- und anwaltkosten da stehen.
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Oder liest und verstehst du bei manchen Sachen 4 DinA4 Seiten klein geschriebene AGB.
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Stimmt, die braucht auch kein Kunde unbedingt zu lesen, aber er hat das Recht bevor er einen Vertrag unterschreibt diese seinem Anwalt vorzulegen und sich beraten zu lassen ob es sinnvoll oder nicht sinnvoll ist diesen Vertrag abzuschließen.
Bestätigen das er sie zur Kenntnis genommen hat, muss er aber bei Vertragsabschluss auf jeden Fall.
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Wer bei Verträgen mit Verbrauchern vier kleingedruckte A4 Seiten für die AGB braucht, hat meist nichts Gutes für den Verbraucher im Sinn. Da ist immer Vorsicht geboten und wenn man den Sinn der AGB nicht versteht, dann sollte man schon einen Anwalt kurz fragen. Gerade auch bei Laufzeitverträgen, die sich automatisch verlängern, wenn man nicht vorher selber fristgerecht den Vertrag kündigt oder besser vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen kann.
Es soll Fälle geben, wo Erben ein Sky-Abo für den Verstorbenen bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit fortführen (sollen), obwohl sie selber gar keine Empfangsmöglichkeit für Sky-Programme haben.
eure sorgen müsste man haben
der wortlaut bei gericht zählt
ob der eine sagt
ich habe für den 31.12.2017 gekündigt
oder
ich habe zum 31.12.2017 gekündigt
vielleicht kann die oma in der kiste sky schauen
natürlich über kabel lach
Das ist sogar der Verbraucherzentrale, die Fachanwälte für Verbraucherrecht haben sollte, bei einer Klage gegen Sky über zwei gerichtliche Instanzen letztinstanzlich so passiert. Klage vor Gericht sollte schon Hand und Fuß haben. Sonst ist eine außergerichtliche Einigung immer der bessere und schnellere Weg.
Eigentlich müsste er irgendwo demnächst wieder im Web auftauchen, weil das in der Vergangenheit zyklisch auch zu bestimmten Zeiten so war. Aber vielleicht wurden ja seine ... 3...4 Smartcards nun auch zwangsweise gepairt, weil ohne Receiver mit Oscam wird das wohl nicht verhinderbar sein.