Als der Ball in der Corona-Zwangspause ruhen musste, gab es erstmal keinen Live-Fußball im TV. Dass Eurosport seinen Vertrag mit der DFL über das an DAZN sublizenzierte Rechtepaket infolgedessen kündigte, ist nun von einem Schiedsgericht für ungültig erklärt worden.
In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) wurde die von Eurosport Ende April wegen der Spielaussetzung im Rahmen der Corona-Pandemie ausgesprochene Kündigung des Vertrages mit der DFL für unwirksam erklärt – so teilte es die DFL in einer Presseerklärung vom heutigen Donnerstag mit.
Der Schiedsspruch habe unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport fort. Die Begründung des Schiedsspruchs steht laut DFL wohl noch aus.
Eurosport hatte bei der Ausschreibung im Jahr 2016 das „Rechtepaket A“ für den Zeitraum zwischen 2017/18 bis 2020/21 erworben. Das Paket umfasst die Live-Übertragungsrechte für die Freitagabend-, Sonntagmittag- und Montagabend-Spiele der Bundesliga, den Supercup und die Relegationsspiele. Zur vergangenen Saison 2019/20 hatte Eurosport diese Rechte an den Streaminganbieter DAZN sublizenziert.
Quelle; digitalfernsehen
Eurosport kommt nicht aus dem Bundesliga-Vertrag raus
In einem Sport-Schiedsverfahren wurde die von Eurosport Ende April inmitten der coronabedingten Bundesliga-Spielpause ausgesprochene Kündigung des Vertrags mit der DFL für ungültig erklärt. Eurosport muss also wohl zahlen.
Nachdem die Fußball-Bundesliga im Frühjahr wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie den Spielbetrieb komplett unterbrechen musste, nutzte Eurosport die Lage, um die Verträge mit der DFL kurzerhand zu kündigen. Die großen Hoffnungen des Senders, der sich die Rechte an den Freitags-, Montags- und einzelnen Sonntags-Spielen gesichert hatte, hatten sich nie erfüllt - schon zuvor hatte man die Übertragungsrechte daher gar nicht mehr selbst genutzt, sondern mit Verlust an DAZN weiterlizensiert. Corona sollte nun also den passenden Vorwand liefern, um vorzeitig aus dem ungeliebten Vertrag aussteigen zu können und etliche Millionen zu sparen.
Doch so einfach ist es offenbar nicht: In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ein Schiedsgericht die von Eurosport ausgesprochene Kündigung nun für unwirksam erklärt, wie die DFL mitteilt. Der Schiesspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport unverändert fort - Eurosport müsste demnach also sowohl für die zurückliegenden Monate als auch für die kommende Saison weiterhin an die DFL zahlen.
Für den Rest der vergangenen Bundesliga-Saison hatte sich die DFL nach dem Ausfall von Eurosport als Partner direkt mit DAZN und obendrein mit Amazon auf eine Übertragung der in Frage stehenden Spiele geeinigt, dadurch aber finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Da Eurosport auch bei Amazon im Wort stand, musste Eurosport übrigens kurioserweise die Übertragungen bei Amazon sogar noch selbst produzieren.
Bei Discovery heißt es auf DWDL.de-Anfrage kurz und knapp, dass man die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis nehme, verweist aber auf die noch ausstehende Begründung. "Da es sich hier um rechtliche und wirtschaftliche Fragen handelt, werden wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Kommentare geben."
Quelle; dwdl
In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) wurde die von Eurosport Ende April wegen der Spielaussetzung im Rahmen der Corona-Pandemie ausgesprochene Kündigung des Vertrages mit der DFL für unwirksam erklärt – so teilte es die DFL in einer Presseerklärung vom heutigen Donnerstag mit.
Der Schiedsspruch habe unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport fort. Die Begründung des Schiedsspruchs steht laut DFL wohl noch aus.
Eurosport hatte bei der Ausschreibung im Jahr 2016 das „Rechtepaket A“ für den Zeitraum zwischen 2017/18 bis 2020/21 erworben. Das Paket umfasst die Live-Übertragungsrechte für die Freitagabend-, Sonntagmittag- und Montagabend-Spiele der Bundesliga, den Supercup und die Relegationsspiele. Zur vergangenen Saison 2019/20 hatte Eurosport diese Rechte an den Streaminganbieter DAZN sublizenziert.
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Quelle; digitalfernsehen
Eurosport kommt nicht aus dem Bundesliga-Vertrag raus
In einem Sport-Schiedsverfahren wurde die von Eurosport Ende April inmitten der coronabedingten Bundesliga-Spielpause ausgesprochene Kündigung des Vertrags mit der DFL für ungültig erklärt. Eurosport muss also wohl zahlen.
Nachdem die Fußball-Bundesliga im Frühjahr wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie den Spielbetrieb komplett unterbrechen musste, nutzte Eurosport die Lage, um die Verträge mit der DFL kurzerhand zu kündigen. Die großen Hoffnungen des Senders, der sich die Rechte an den Freitags-, Montags- und einzelnen Sonntags-Spielen gesichert hatte, hatten sich nie erfüllt - schon zuvor hatte man die Übertragungsrechte daher gar nicht mehr selbst genutzt, sondern mit Verlust an DAZN weiterlizensiert. Corona sollte nun also den passenden Vorwand liefern, um vorzeitig aus dem ungeliebten Vertrag aussteigen zu können und etliche Millionen zu sparen.
Doch so einfach ist es offenbar nicht: In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ein Schiedsgericht die von Eurosport ausgesprochene Kündigung nun für unwirksam erklärt, wie die DFL mitteilt. Der Schiesspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport unverändert fort - Eurosport müsste demnach also sowohl für die zurückliegenden Monate als auch für die kommende Saison weiterhin an die DFL zahlen.
Für den Rest der vergangenen Bundesliga-Saison hatte sich die DFL nach dem Ausfall von Eurosport als Partner direkt mit DAZN und obendrein mit Amazon auf eine Übertragung der in Frage stehenden Spiele geeinigt, dadurch aber finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Da Eurosport auch bei Amazon im Wort stand, musste Eurosport übrigens kurioserweise die Übertragungen bei Amazon sogar noch selbst produzieren.
Bei Discovery heißt es auf DWDL.de-Anfrage kurz und knapp, dass man die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis nehme, verweist aber auf die noch ausstehende Begründung. "Da es sich hier um rechtliche und wirtschaftliche Fragen handelt, werden wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Kommentare geben."
Quelle; dwdl
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