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PC & Internet BUNDESKRIMINALAMT: Gesetzeskonformer Staatstrojaner weiter unmöglich

Die Sicherheitsbehörden haben das laut Experten Unmögliche weiterhin nicht erreicht: einen
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zu programmieren, der keine illegalen Funktionen wie Bildschirmfotos oder das Hinterlegen von gefälschtem belastendem Material beherrscht.

Die Sicherheitsbehörden haben anhaltende Schwierigkeiten, einen eigenen gesetzeskonformen Staatstrojaner zu entwickeln. Das ergab eine Antwort des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, auf eine Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Jan Korte, die der
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. Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011
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, dass der Staatstrojaner 0zapftis illegale Funktionen enthält und betont, dass eine gesetzeskonforme Lösung unmöglich sei.

Die intern wie extern ausgeschriebenen Stellen im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) des Bundeskriminalamtes seien"erst zu etwa zwei Dritteln besetzt. Erst danach kann die Entwicklung der entsprechenden Software beginnen." Bund und Länder seien sich "einig, bis auf weiteres auf die Durchführung von Quellen-TKÜ-Maßnahmen zu verzichten", so Fritsche.
Korte sagte der Mitteldeutschen Zeitung: "Erst hat es extrem lange gedauert, bis der Innenminister überhaupt eingeräumt hat, dass der Staatstrojaner von Digitask nicht tragbar ist. Dann wurde klar, dass eine Eigenentwicklung einige Jahre dauern würde. Statt von einer Peinlichkeit in die andere zu stolpern, sollte die Bundesregierung hier endlich einen Schlussstrich ziehen."
Laut einem
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hatte das Bundeskriminalamt den Staatstrojaner Finfisher/Finspy von Gamma gekauft. Die Bundesregierung hatte schon im Dezember 2010 eingeräumt, dass das BKA eine Testversion von Finspy besitzt. Dieselbe Software wurde unter anderem vom Mubarak-Regime in
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.

[h=3]F-Secure Backdoor:W32/R2D2.A[/h]Die bisher genutzte Software von Digitask werde "von Behörden des Bundes nicht mehr eingesetzt", hieß es in einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage.
Das Bundeskriminalamt baut eine eigene
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auf.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen einen Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden sollte. Doch 0zapftis konnte weit mehr als das: Die Spionagesoftware, die das finnische Sicherheitsunternehmen F-Secure Backdoor:W32/R2D2.A nannte, konnte auch Inhalte per Bildschirmfoto ausspionieren, und nach dem Nachladen von Funktionen wurde der Vollzugriff auf den Rechner möglich. Damit werde das Hinterlegen gefälschten belastenden Materials oder das Löschen von Dateien ermöglicht, erklärte der Chaos Computer Club.
Ein Sprecher des Chaos Computer Clubs sagte, dass auch Finfisher aus verschiedenen Komponenten bestehe, die bei Bedarf nachgeladen werden könnten. So ließen sich auch Spitzelfunktionen installieren, die weit über die an sich schon fragwürdige Quellen-TKÜ hinausgingen.

golem.de

 
AW: BUNDESKRIMINALAMT: Gesetzeskonformer Staatstrojaner weiter unmöglich

Die können diskutieren und basteln was sie wollen. Ich werde mir den Bundes,- o. Staatstrojaner nicht installieren! :emoticon-0145-shake

Wen erwischt es wieder? Die Leute die kaum oder wenig Ahnung von Computern haben. Sicherlich nicht die eigentliche Zielgruppe. Krimminelle, und Terroristen wird man mit sowas nur ein müdes Lächeln entlocken können.
 
AW: BUNDESKRIMINALAMT: Gesetzeskonformer Staatstrojaner weiter unmöglich

Mach dir keine Sorgen @Mogel Du wirst nicht aufgefordert den Trojaner zu installieren, das machen die schon für Dich ;-)))

Gruß
claus13
 
AW: BUNDESKRIMINALAMT: Gesetzeskonformer Staatstrojaner weiter unmöglich

Bei mir müssten sie dann erstmal mein root Passswort für Linux wissen :diablo:
 
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