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Bundeskartellamt stoppt TV-Plattform von RTL und Pro Sieben Sat 1

Bundeskartellamt stoppt TV-Plattform von RTL und Pro Sieben Sat 1

Das Bundeskartellamt will den Plänen der privaten Medienkonzerne Pro Sieben Sat 1 und RTL für den Betrieb einer gemeinsamen Video-Plattform im Internet offenbar endgültig Einhalt gebieten.

Die Behörde bestätigte der "Financial Times Deutschland" (Freitagsausgabe) eine offizielle Bekanntgabe der Entscheidung am heutigen Freitag. Mit Überraschungen sei dabei nicht zu rechnen, zitierte das Blatt einen Sprecher. Die Privatsender-Gruppen zeigten sich auf Nachfrage von dem sich abzeichnenden Veto enttäuscht. Laut "FTD"-Bericht prüfen sie bereits juristische Schritte.

Bereits Ende Februar war das Bundeskartellamt nach einer vorläufigen Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde. Die Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen (DF berichtete).

Zuletzt hatte die "Wirtschaftswoche" über Pläne von Pro Sieben Sat 1 und RTL Deutschland berichtet, durch Einschaltung eines neutralen Betreibers das vorzeitige Aus für das Projekt abzuwenden. Unter anderen waren der Internet-Konzern 1&1, die Telekom oder der Axel-Springer-Verlag als potenzielle Kandidaten gehandelt, die ein Portal nach Vorbild des US-amerikanischen Hulu technisch betreuen und zentral vermarkten könnten. Ein Ansatz, der die Wettbewerbshüter offenbar nicht überzeugte.

Die Sendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1 hatten eine gemeinsame werbefinanzierte Plattform geplant, über die Nutzer kostenlos Nachrichtensendungen, TV-Serien, Filme und Shows bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen abrufen können. An dem Projekt sollen sich nach den Plänen auch andere Sender, darunter ARD und ZDF, beteiligen können. Das Kartellamt hatte den privaten Sendergruppen zuletzt bis zum 10. März eine Frist zur neuerlichen Stellungnahme eingeräumt.

Quelle: digitalfernsehen
 
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