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PC & Internet Bundesgerichtshof verhandelt zur Klarnamenpflicht auf Facebook

Facebook-Nutzer sind gehalten, unter echtem Namen aufzutreten – sonst droht die Sperre. Die Regel soll die Hemmschwelle für Hassrede und Mobbing erhöhen. Aber was ist mit dem Recht auf Anonymität im Netz?

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Darf Facebook alle Nutzer verpflichten, ihr Profil unter ihrem echten Namen zu führen? Diese Frage erreicht am Donnerstag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe verhandeln die Fälle zweier Nutzer, die ihr Konto unter Pseudonym führen wollen. Das Urteil kann am selben Tag oder erst später verkündet werden. (Az. III ZR 3/21 u.a.)

In den Nutzungsbedingungen des Netzwerks heißt es unter dem Punkt „Wer Facebook nutzen kann“: „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund musst du Folgendes tun: Denselben Namen verwenden, den du auch im täglichen Leben verwendest.“ Es folgen weitere Plattform-Regeln.

Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, hatten Fantasienamen benutzt. Facebook hatte sie zunächst vergeblich aufgefordert, ihren Namen zu ändern, und die Konten 2018 schließlich gesperrt.

Das Netzwerk setzt auf die Klarnamenpflicht, um die Hemmschwelle für Beleidigungen, Mobbing und Hassrede zu erhöhen. Die Nutzerinnen und Nutzer könnten so stärker in die Verantwortung genommen werden.

Oberlandesgericht gibt Facebook Recht

Das Oberlandesgericht (OLG) München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, sieht in beiden Fällen Facebook im Recht. Die Motive der Netzwerkbetreiber seien höher zu bewerten als das Interesse der Nutzer, sich auf ihrem Profil anonym äußern zu können.

In dem einen Fall war es ursprünglich auch noch um eine weitere Sperre wegen rassistischer Postings gegangen. Der Mann hatte im Prozess vorgetragen, er wolle unter Pseudonym auftreten, weil er anderenfalls Repressalien aus der „linken Szene“ befürchte.

Im deutschen Telemediengesetz steht eigentlich, der Anbieter habe die Nutzung und Bezahlung seines Dienstes „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. In der Europäischen Union gilt allerdings seit Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung, die keine solche Bestimmung enthält.

Die OLG-Richter waren davon ausgegangen, dass dahinter eine bewusste Entscheidung steht. Deutschland habe damals versucht, ein Recht auf pseudonyme Nutzung in die Verordnung hineinzuverhandeln – habe sich damit aber nicht durchsetzen können. Vor diesem Hintergrund sei der deutsche Paragraf im Sinne des Unionsrechts auszulegen. Das Ergebnis dieser Auslegung war, dass es Facebook nicht zugemutet werden könne, gegen die eigenen Überzeugungen Pseudonyme zulassen zu müssen.

Quelle; t3n
 
Vor Jahren war ich mal auf Facebook, für ca. 8 Monate. Bin dann für immer weg da.
Wie oft ich schon gefragt wurde: Was!?! Du hast kein Whatsapp, du hast kein Facebook?
Nee, sage ich immer, ich breite mein Leben nicht vor allen aus. Ich empfinde Facebook zum Teil pervers.
Kontrollfreaks, Datenkracke und Denunziantentum.
Die Stärke von FB ist sein Netzwerkeffekt. Es gibt auch gutes auf FB, Händler, Musikgruppen, gute Gruppen für viel Verschiedenes und Freundschaften.
Ohne die Stärke (Netzwerkeffekt) von Fb, wären mehr Konkurrenten und damit mehr Freiheit in der Bestimmung um das eigene Profil und vieles positive mehr zum Nutzen seiner Mitglieder.
Wenn es darum geht Hass-Nachrichten zu stoppen, genügen auch einfache Funktionen für den Nutzer zum Blockieren oder eine Sperrung einer IP Adresse, es bedarf nicht den Echtnamen seiner Mitglieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil man einen Facebook-Account hat, muss man ja sein Leben dort nicht ausbreiten.
Es bleibt jedem selbst überlassen, was er posted.
 
Was ist es denn anderes, wenn man mit Echtnamen bei FB auftritt und sonstige private Angaben machen muss, um überhaupt dort Mitglied sein zu dürfen? Kein Datenschutz. Dies, bevor überhaupt der erste Eintrag dort getätigt werden kann. Das ist ja schon fast KYC nur für ein Chatportal. Ich laufe ja auch nicht auf der Straße mit einem hochgehaltenen Namens-Schild umher...
...als Händler ist das was anderes. Nicht aber für private Menschen.
 
Wenn man mit Familienname z.B. "Meier" oder "Schmidt" heißt, ist das sicherlich nicht ganz so problematisch ;-) Aber gerade bei Menschen mit einem einzigartigen -oder sagen wir mal ziemlich "exotischen" Nachnamen sehe ich hier schon eine gewisse Problematik, wenn sie nicht unbedingt identifizierbar sein möchten.
 
Ich finde das ist mal wieder der verkehrte Weg. Anstatt Hassrede, Mobbing usw. den Platz zur Verbreitung und Kommunikation zu entziehen, wäre es doch angebrachter die Menschen zu sensibilisieren was sowas anrichtet. Fakt ist, entladen wird sich Hass immer irgendwo. Wie wäre es denn, dass die Aufhetzer aus Politik und Medien mal etwas für das Gemeinwohl tun. Wir haben hier mittlerweile Zustände in dem Land, wo einige Lehrer ihre Schutzbefohlenen mobben, nötigen und ausgrenzen.

Für den fett finanzierten ÖRR wäre es doch ein Leichtes Reportagen und Doku's über und mit Mobbing- und Hassopfern zu drehen. Dazu ständige Werbung für diese Doku's und Reportagen und bei jeder Tagesschausendung einblenden, dass aus Hass und Mobbing nichts Gutes ehtstehen kann. Anderen Themen kann man ja auch in der Dauerschleife wiederholen.


Gruß
 
Es ging mir jetzt nicht um Hassreden & Mobbing usw., sondern um das Recht auf allgemeine Anonymität im Netz. Sonst hätte ich mich hier im Board auch gleich mit meinem echten Namen anmelden können! Ich selber bin nicht bei Facebook, da ich nichts davon halte. Ich habe kein Bedürfniss, mein Leben überall breitzutreten.




 
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