Um kostenfreien Internetzugang an öffentlichen Orten in Europa zu gewährleisten, finanziert die EU künftig Tausende Wlan-Punkte. „Es gibt Orte, an denen die Internetanbindung sehr gut entwickelt ist, aber es gibt auch Gemeinden, vor allem kleinere, in denen es nicht so einfach ist, einen guten Internetzugang zu haben“, sagte die zuständige EU-Kommissarinn Marija Gabriel am Dienstag, den 20. März in Brüssel. Es bestünden regionale Unterschiede, aber auch Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gegenden.
Bis 2020 sollen in der EU bis zu 8000 kostenlose Wlan-Zugänge an öffentlichen Plätzen, in Bibliotheken, Museen oder in Parks entstehen. Dafür stellt die EU-Kommission 120 Millionen Euro bereit.
Städte und Gemeinden können sich ab sofort online registrieren und Mitte Mai für einen Hotspot bewerben. In der ersten Runde sollen zunächst 1000 Gutscheine in Höhe von 15 000 Euro an die schnellsten Bewerber vergeben werden, mit denen die Einrichtung der Wlan-Hotspots bezahlt werden soll. Die Kosten für Betrieb und Wartung tragen die Gemeinden selbst. Sie müssen mindestens drei Jahre Wlan mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabits pro Sekunde garantieren. Spätestens eineinhalb Jahre, nachdem der Gutschein vergeben wurde, muss der Internetzugang zur Verfügung stehen.
Bei den neuen Wlan-Hotspots sollen sich Nutzer über einen einheitlichen Log-in in unterschiedlichen Sprachen mit dem Internet verbinden können. Der Zugang muss werbefrei sein und darf keine personenbezogenen Daten abgreifen. Außerdem dürfen die Hotspots nicht dort eingerichtet werden, wo bereits ähnliche Angebote bestehen.
Quelle; INFOSAT
Bis 2020 sollen in der EU bis zu 8000 kostenlose Wlan-Zugänge an öffentlichen Plätzen, in Bibliotheken, Museen oder in Parks entstehen. Dafür stellt die EU-Kommission 120 Millionen Euro bereit.
Städte und Gemeinden können sich ab sofort online registrieren und Mitte Mai für einen Hotspot bewerben. In der ersten Runde sollen zunächst 1000 Gutscheine in Höhe von 15 000 Euro an die schnellsten Bewerber vergeben werden, mit denen die Einrichtung der Wlan-Hotspots bezahlt werden soll. Die Kosten für Betrieb und Wartung tragen die Gemeinden selbst. Sie müssen mindestens drei Jahre Wlan mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabits pro Sekunde garantieren. Spätestens eineinhalb Jahre, nachdem der Gutschein vergeben wurde, muss der Internetzugang zur Verfügung stehen.
Bei den neuen Wlan-Hotspots sollen sich Nutzer über einen einheitlichen Log-in in unterschiedlichen Sprachen mit dem Internet verbinden können. Der Zugang muss werbefrei sein und darf keine personenbezogenen Daten abgreifen. Außerdem dürfen die Hotspots nicht dort eingerichtet werden, wo bereits ähnliche Angebote bestehen.
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