Alle Wochen wieder: Beim offensichtlich rechtswidrigen Warez-Forum Boerse.to geht seit dem vergangenen Donnerstag (20.12.2018) nichts mehr.
Alle Jahre wieder kommt das Christkind. Nein, das müsste man anders ausdrücken: Alle paar Wochen ist Boerse.to mal wieder down. Bis auf die Fehlermeldung von Cloudflare ist dort nichts mehr zu sehen.
Bei uns im Forum wird schon gemutmaßt, dass die Behebung des seit mehreren Monaten vorherrschenden Mailserver-Problems nicht sonderlich aufwändig wäre. Das ändert aber nichts daran, dass der Mailserver seit Ende Oktober nicht funktioniert. Das macht Boerse.to zu einem “exklusivem Club“. Neue User können sich nicht mehr eintragen. Wer als bestehender Nutzer sein Passwort verlieren sollte, hat ebenfalls Pech gehabt.
Schöne Bescherung: Jetzt ist diese gigantische Anlaufstelle für Download-Links mal wieder down. Die Betreiber scheinen nicht zu Unrecht damit zu rechnen, dass die meisten User sowieso schon sehnsüchtig auf ein Comeback warten. Die 40 Millionen Seitenzugriffe wird man auch nach einer erneuten Pause schon bald wieder pro Monat erreichen.
Es gäbe zwar genügend Alternativen, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Hat man sich erst mal an etwas gewöhnt, fällt es schwer, wieder davon abzulassen.
Boerse.to: Anmeldung und mitdiskutieren völlig legal
Fachanwalt Benedikt Klas hat außerdem kürzlich festgehalten, dass der reine Besuch eines solchen Portals komplett legal ist. Man darf sich dort oder beispielsweise bei myGully.com anmelden und mitdiskutieren. Illegal ist lediglich die eigentliche Urheberrechtsverletzung. Und die findet erst dann statt, wenn man die Datei vom Sharehoster auf die eigene Festplatte herunterlädt, nicht vorher! Das gleiche gilt auch für den Empfang von Streams von Kinofilmen oder TV-Serien. Daran hat laut Klas auch das häufig zitierte Filmspeler-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nichts geändert.
Für eine zivilrechtliche Verfolgung (Abmahnung) wird lediglich die IP-Adresse des jeweiligen Besuchers benötigt. Soll eine strafrechtliche Verfolgung durchgeführt werden, muss der Straftäter und sein Tatmittel (PC) “eindeutig zugeordnet werden“. Alles weitere zu den zivil- und strafrechtlichen Komponenten bei der Nutzung einer offensichtlich rechtswidrigen Webseite, kann man hier erfahren.
Der Twitter-Nutzer Hentaischlampe brachte die Problematik von Boerse.to kürzlich mit einem einzigen Satz auf den Punkt:
Wie dem auch sei. Die Boerse.to Hop-on Hop-off-Rallye geht mal wieder in die nächste Runde. Noch sitzen genügend viele Leute im Reisebus Marke Leecher. Schauen wir mal, wie sich das Szenario weiter entwickelt.
Quelle; tarnkappe
Alle Jahre wieder kommt das Christkind. Nein, das müsste man anders ausdrücken: Alle paar Wochen ist Boerse.to mal wieder down. Bis auf die Fehlermeldung von Cloudflare ist dort nichts mehr zu sehen.
Bei uns im Forum wird schon gemutmaßt, dass die Behebung des seit mehreren Monaten vorherrschenden Mailserver-Problems nicht sonderlich aufwändig wäre. Das ändert aber nichts daran, dass der Mailserver seit Ende Oktober nicht funktioniert. Das macht Boerse.to zu einem “exklusivem Club“. Neue User können sich nicht mehr eintragen. Wer als bestehender Nutzer sein Passwort verlieren sollte, hat ebenfalls Pech gehabt.
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Schöne Bescherung: Jetzt ist diese gigantische Anlaufstelle für Download-Links mal wieder down. Die Betreiber scheinen nicht zu Unrecht damit zu rechnen, dass die meisten User sowieso schon sehnsüchtig auf ein Comeback warten. Die 40 Millionen Seitenzugriffe wird man auch nach einer erneuten Pause schon bald wieder pro Monat erreichen.
Es gäbe zwar genügend Alternativen, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Hat man sich erst mal an etwas gewöhnt, fällt es schwer, wieder davon abzulassen.
Boerse.to: Anmeldung und mitdiskutieren völlig legal
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Fachanwalt Benedikt Klas hat außerdem kürzlich festgehalten, dass der reine Besuch eines solchen Portals komplett legal ist. Man darf sich dort oder beispielsweise bei myGully.com anmelden und mitdiskutieren. Illegal ist lediglich die eigentliche Urheberrechtsverletzung. Und die findet erst dann statt, wenn man die Datei vom Sharehoster auf die eigene Festplatte herunterlädt, nicht vorher! Das gleiche gilt auch für den Empfang von Streams von Kinofilmen oder TV-Serien. Daran hat laut Klas auch das häufig zitierte Filmspeler-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nichts geändert.
Für eine zivilrechtliche Verfolgung (Abmahnung) wird lediglich die IP-Adresse des jeweiligen Besuchers benötigt. Soll eine strafrechtliche Verfolgung durchgeführt werden, muss der Straftäter und sein Tatmittel (PC) “eindeutig zugeordnet werden“. Alles weitere zu den zivil- und strafrechtlichen Komponenten bei der Nutzung einer offensichtlich rechtswidrigen Webseite, kann man hier erfahren.
Der Twitter-Nutzer Hentaischlampe brachte die Problematik von Boerse.to kürzlich mit einem einzigen Satz auf den Punkt:
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Wie dem auch sei. Die Boerse.to Hop-on Hop-off-Rallye geht mal wieder in die nächste Runde. Noch sitzen genügend viele Leute im Reisebus Marke Leecher. Schauen wir mal, wie sich das Szenario weiter entwickelt.
Quelle; tarnkappe