Wie die GVU mitteilte, verurteilte das Schöffengericht beim Amtsgericht Mannheim am gestrigen Donnerstag einen Mann und seine Lebensgefährtin wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise zu zehn Monaten auf Bewährung. Dem Mann wird vorgeworfen, er soll von seinen Auftraggebern (Release-Groups) pro Camrip zwischen 1.000 und 2.000 Euro erhalten haben.
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Bild: Daniel Lobo, thx! (CC BY 2.0)
Im Juli 2013 wurde die Lebensgefährtin des Verurteilten im Raum Mannheim beim Abfilmen von „Wolverine – Weg des Kriegers“ erwischt. Die Mannheimer Richter kamen zu der Auffassung, nach dem Bust wurde trotzdem eine neue hochwertige Kamera gekauft, um damit weitere Kinomitschnitte durchzuführen. Trotz eines Geständnisses des Pärchens sah das Gericht eine Geldstrafe nicht mehr als ausreichend an. Bei der Schwere der Urheberrechtsverletzungen wurde jeweils eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Den beiden Personen konnten mindestens neun Abfilmungen eindeutig zugeordnet werden. Ein Camrip wurde in einem Londoner Kino aufgenommen, weswegen die britische Antipiracy-Organisation FACT unterstützend zum Einsatz kam.
Ohne Camrip kein vorzeitiges illegales Angebot
Von daher ist es bei den vielen zahlenden Mitgliedern aus der Filmbranche verständlich, warum die GVU versucht, aktiv gegen Cam-Ripper (Abfilmer von aktuellen Kinofilmen) vorzugehen. Die gestrige Verurteilung stellt dabei aber eine Ausnahme dar. Die meisten Täter verwischen die digitalen Wasserzeichen, die den Aufnahmeort offenbaren sollen. Eine Vielzahl der Videos wird ehedem im Ausland aufgenommen, der deutsche Ton wird später mit dem Filmmaterial aus dem Ausland vermischt.
Quelle: Tarnkappe