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PC & Internet Betrugs-Apps: Ware plötzlich doppelt bezahlen?

Man bestellt über eine App einen gebrauchten Artikel, erhält den Artikel neu und originalverpackt - und soll ihn dann zwei Mal bezahlen: Wir erläutern, wie Sie sich vor Dreiecksbetrug (auch "Zalando-Masche" genannt) schützen.

Black Week mit Black Friday, Cyber Week mit Cyber Monday - aktuell sind überall Schnäppchen angesagt. Das lockt aber auch windige Geschäftemacher auf den Plan, vor denen das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz warnt.

Angesichts der aktuellen Finanzlage in vielen Haushalten verlegen sich viele Bürger darauf, Geräte, Haushaltswaren und Einrichtungsgegenstände gebraucht zu kaufen. Und genau hier lauert die Kostenfalle, wenn man Betrügern über Secondhand-Apps auf den Leim geht.

So funktioniert die Masche

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Dreiecksbetrug beim Online-Shopping (Symbolbild)
Bild: picture alliance/dpa

Die Verbraucherschützer berichten, wie die Masche funktioniert, die auch "Zalando-Masche" genannt wird: Beim Kauf auf einer Online-Plattform für Secondhand-Ware erhält der betrügerische Verkäufer viele Daten des Käufers, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Mailadresse. Manchmal suggeriert die Plattform zusätzlich sogar einen Käuferschutz.

Das Problem: Der Verkäufer ist überhaupt nicht im Besitz des beworbenen Artikels, sondern gibt nur vor, die Ware vorrätig zu haben. Stattdessen legt er mit den ergatterten Daten ohne Kenntnis des Käufers ein Kundenkonto bei einem anderen, seriösen Shop an, der die beworbene Ware im Angebot hat. Anschließend bestellt der Betrüger das Produkt auf den Namen des Käufers und lässt es samt Rechnung direkt an diesen liefern.

Die bestellte Ware kommt dann in einem erstklassigen Zustand an, und auch im Originalkarton. Das böse Erwachen folgt dann entweder sofort oder einige Zeit später: Im Karton befindet sich eine weitere Rechnung. Oder eine solche wird anschließend per Post geschickt. Der Kunde soll jetzt also zweimal bezahlen: An den Online-Shop und nochmals an den betrügerischen App-Anbieter. Im schlimmsten Fall kommt die Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro.

Der nächste Trick mit der Rechnung

Viele Verbraucher können laut den Verbraucherschützern zunächst gar nicht einordnen, was ihnen passiert ist. Außerdem würden die betrügerischen Verkäufer jede Möglichkeit nutzen, Zeit zu gewinnen. Denn viele Online-Shops legen ihre Rechnungen nicht mehr ins Paket, sondern versenden diese nur noch per E-Mail. Und um zu verhindern, dass der hereingelegte Käufer zeitnah skeptisch wird, lassen die Betrüger die Rechnung an ihre eigene E-Mail-Adresse senden. Auch Folgemahnungen gehen so an die Betrüger. Der Käufer erhält erst eine Zahlungsaufforderung, wenn der seriöse Shop ihn postalisch kontaktiert oder den Betrag von einem Inkassobüro eintreiben lässt.

Am Ende hat der betrügerische Verkäufer das Geld erhalten und den Käuferschutz erfolgreich ausgehebelt. Und der Käufer soll die Ware noch einmal bezahlen. Selbst wenn der seriöse Shop sich bereit erklärt, die Ware zurückzunehmen und die Rechnung auszubuchen, steht der Käufer am Ende trotz einmaliger Bezahlung an die betrügerische App ohne Ware da.

Die Verbraucherschützer raten: Wer auf die Masche hereingefallen ist, sollte sofort die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Außerdem sollte beim seriösen Shop der Kauf widerrufen und der Shop über den Identitätsdiebstahl informiert werden. Über den Zahlungsdienstleister kann man versuchen, die Zahlung an die betrügerische App rückgängig zu machen.

Wie lässt sich die Masche erkennen?

Die Verbraucherschützer empfehlen, sich den Account des Betrügers genau anzuschauen. Ein junger Account mit einigen wenigen Produkten, die man jederzeit überall bestellen könne, sollte skeptisch machen. Ebenso, wenn das Produkt mit Herstellerfotos statt privaten Fotos beworben wird.

Angebote, die preislich sehr attraktiv sind, sind meist verdächtig. Bewertungen des Verkäufers können ein Indiz sein, seien jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn Bewertungen lassen sich fälschen.

Pakete sollten zeitnah nach der Lieferung geöffnet werden - und nicht erst beispielsweise an Weihnachten. Sonst ist die Frist für den Käuferschutz eventuell schon abgelaufen und das Geld von der Plattform an die Täter ausbezahlt.

Bei einer ausbleibenden Lieferung solle man auf keinen Fall den Warenerhalt bestätigen, auch wenn der Verkäufer das fordert, um angeblich das Geld erstatten zu können.

Wenn plötzlich unbekannte Rechnungen und Inkassoschreiben ins Haus flattern oder die Polizei zur Hausdurchsuchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Identitätsdiebstahl dahinter. Wir erläutern, wie man sich richtig verhält.

Quelle; teltarif
 
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