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Handy - Navigation Bestimmte Jenoptik-Blitzer nicht verwertbar

Das Saarbrücker Amts- und das Saarländische Oberlandesgericht waren dem aber nicht nachgekommen, weil das Gerät eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hatte. Erst das Verfassungsgericht hat nun drei Sachverständige angehört - und dem Autofahrer Recht gegeben.Der Traffistar S350 speichert Anfangs- und Endzeitpunkt einer Messung – aber nicht, wo ein geblitztes Fahrzeug sich zu diesen Zeitpunkten befindet. Damit ist eine nachträgliche sachverständige Überprüfung nicht mehr möglich und die Messungen nicht verwertbar, entschied jetzt das Saarländische Verfassungsgericht.

Die Richter folgen damit der Argumentation eines Autofahrers. Ihm war ein Bußgeldbescheid über 100 Euro ins Haus geflattert, nachdem ein solcher Blitzer ihn innerorts mit 27 km/h zu schnell gemessen hatte. Im Bußgeldverfahren hatte der Fahrer beantragt, den Säulentyp von Sachverständigen prüfen zu lassen.
Denn ohne alle MesWie viele Blitzer des Modells insgesamt deutschlandweit im Einsatz sind und ob eine Software-Nachrüstung möglich ist, dazu will sich Jenoptik erst im Laufe der Woche äußern. Laut saarländischem Innenministerium gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen.sdaten würden die Grundrechte auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt. Laut Verfassungsgerichtshof bindet dieses Urteil bisher nur saarländische Gerichte. Allerdings könnte es Signalwirkung haben.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hä?
Sorry, aber der ganze Satzbau in dieser News macht ja mal so gar keinen Sinn... Könnte man das evtl. nochmal überarbeiten? xD
 
Antwort an freak-chris: Eigentlich sollte mann froh sein, solche Mittteilungen zu erhalten. Wem der Satzbau nicht gefällt, kann das ja umbauen und erneut einstellen und nicht nur bemängeln.
 
Also da die Meldung ja eh nur (schlecht) kopiert worden ist,
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, der die Sätze in korrekter, logischer Reihenfolge enthält. Die Antwort von @birdy46 ist einfach nur unpassend. Bis ich verstanden habe, dass da ein Absatz einfach in die Mitte eines anderen Satzes kopiert wurde. Und schon der erste Satz lässt ja die Frage offen, welcher Sache jetzt nicht nachgekommen wurde. Einfach nur peinlich sowas.
 
An Tacho Kilo. Dein Link ist ja voll ok, aber der Satz von darius 1 sagt doch das wichstige aus. (Der Traffistar S350 speichert Anfangs- und Endzeitpunkt einer Messung – aber nicht, wo ein geblitztes Fahrzeug sich zu diesen Zeitpunkten befindet. Damit ist eine nachträgliche sachverständige Überprüfung nicht mehr möglich und die Messungen nicht verwertbar, entschied jetzt das Saarländische Verfassungsgericht.)
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Nachtrag: Ich habe die Mittteilung von Darius 1 verstanden.
 
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