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Beschwerde abgewiesen: Kabelnetzer Unitymedia fordert nicht zum Rasen auf

Beschwerde abgewiesen: Kabelnetzer Unitymedia fordert nicht zum Rasen auf

Der hessische und nordrhein-westfälische Kabelnetzanbieter Unitymedia fordert Autofahrer mit seinen
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nicht zum Rasen auf. Das hat der
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entschieden und sieht deshalb keine Veranlassung, eine Kampagne des Konzerns zu beanstanden, Link veralten (gelöscht). Ein Schulleiter hatte Beschwerde geführt, die Plakate zeigen einen Rennfahrer und die Aufforderung "Du sollst nicht langsam sein". Das sei unterschwellig eine Aufforderung zum zu schnellen Fahren - eine häufige Todesursache bei jungen Erwachsenen.
Die Mitglieder des Werberates sahen das offenbar anders: In dem Plakat sei keine Aufforderung zu erkennen sei, "sich im Straßenverkehr mit unangepasster Geschwindigkeit fortzubewegen". Der Motorradfahrer sei deutlich als professioneller Rennfahrer zu erkennen und nicht als Teilnehmer des Straßenverkehrs. Aufgrund des beworbenen Produkts werde deutlich, dass es um schnelles Internet gehe, argumentierten die Werbehüter nach Zeitungsangaben.
Ob Unitymedia bei künftigen Werbekampagnen "sensibler und vernünftiger" agieren werde, wie der Beschwerdeführer hofft, bleibt abzuwarten. Die Werbung der Unternehmen ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. So sind irreführende, belästigende oder Jugend-gefährdende Aussagen untersagt.
Verbraucher können sich aber auch dann gegen Inhalte und Formen von Werbung wehren, wenn Anzeigen, Spots, Plakate oder Online-Banner rechtlich nicht zu beanstanden sind, aber als kritikwürdig empfunden werden. Der Werberat kümmert sich um eine Konfliktregelung.
Quelle: sat+kabel
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