Plötzlich Piraten: Der neue TV-Sender Bild hat am Wahlabend minutenlang das Bild der „Berliner Runde“ von ARD und ZDF live ausgestrahlt – ohne die Zustimmung der Öffentlich-Rechtlichen. Das könnte ein juristisches Nachspiel haben.
In der „Berliner Runde“ saßen wie üblich am Abend des Wahlsonntags die Spitzenkandidaten der Parteien zusammen: Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Grüne), Armin Laschet (CDU), Markus Söder (CSU), Christian Lindner (FDP), Alice Weidel (AfD) und Susanne Hennig-Welsow (Linke, stellvertretend) sprachen in der sogenannten „Elefantenrunde“ über die aktuellen Hochrechnungen der Bundestagswahl und die politische Zukunft Deutschlands.
Der mehrminütige Bilder-Klau des Bild-Senders am gestrigen Abend erzeugte so Irritation bei den Öffentlich-Rechtlichen, der Einsatz von Rechtsmitteln steht nun scheinbar im Raum. Schließlich müssen bei der Übernahme von Bild- und Tonmaterial die entsprechenden Erlaubnisse der Urheber vorliegen.
Quelle: digitalfernsehen
In der „Berliner Runde“ saßen wie üblich am Abend des Wahlsonntags die Spitzenkandidaten der Parteien zusammen: Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Grüne), Armin Laschet (CDU), Markus Söder (CSU), Christian Lindner (FDP), Alice Weidel (AfD) und Susanne Hennig-Welsow (Linke, stellvertretend) sprachen in der sogenannten „Elefantenrunde“ über die aktuellen Hochrechnungen der Bundestagswahl und die politische Zukunft Deutschlands.
„Berliner Runde“: Bild-Schalte nicht genehmigt
Allerdings war die „Berliner Runde“ nicht nur im Öffentlich-Rechtlichen zu sehen – sondern streckenweise auch beim TV-Sender der „Bild“. Klar ist auch: Die Übernahme der TV-Bilder durch den neuen Fernsehsender der Boulevard-Zeitung war mit ARD und ZDF nicht vereinbart – das bestätigte ein Sprecher der ARD dem Branchenmagazin „DWDL“.Der mehrminütige Bilder-Klau des Bild-Senders am gestrigen Abend erzeugte so Irritation bei den Öffentlich-Rechtlichen, der Einsatz von Rechtsmitteln steht nun scheinbar im Raum. Schließlich müssen bei der Übernahme von Bild- und Tonmaterial die entsprechenden Erlaubnisse der Urheber vorliegen.
Quelle: digitalfernsehen