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Handy - Navigation Berlin: Polizei sammelte millionenfach Handy-Daten

Im Rahmen der sogenannten Funkzellenauswertung hat die Polizei in Berlin in den letzten Jahren die massenhaft Verkehrsdaten von Handynutzern ausspioniert. Daraus erhoffte sie sich Hinweise auf Täter, die für die zahlreichen Auto-Brandstiftungen der letzten Jahre verantwortlich sind.

Nachdem das Blog 'Netzpolitik.org' in der vergangenen Woche eine richterliche Anordnung zur Auswertung entsprechender Daten aus dem Jahr 2009 veröffentlichte, setzte die Fraktion der Piratenpartei das Thema auf die Tagesordnung für das heutige Treffen des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses und forderte die Berliner Regierung auf, über diese Überwachungsmaßnahmen Offenheit herzustellen.

Dabei stellte sich nun heraus, dass die Polizei in den letzten Jahren mindestens 4,2 Millionen Verkehrsdaten gesammelt hat. Von diesen seien aktuell 1,7 Millionen noch nicht gelöscht. Wie die Polizeipräsidentin Margarete Koppers erklärte, handle es sich hier aber nur um Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes, der hinsichtlich der Auto-Brandstiftungen aktiv wurde, weil man hinter den Taten eine politische Motivation vermutete.

Die Vollständigkeit der Angaben konnte Koppers allerdings selbst für diesen Bereich nicht garantieren. Es muss also davon ausgegangen werden, dass die Berliner Behörden in den letzten Jahren noch weitaus mehr Daten bei den Netzbetreibern angefragt haben.



Bei der Funkzellenabfrage werden sämtliche Informationen über Mobiltelefone, die sich im Erfassungszeitraum bei einem bestimmten Sendemast eingebucht haben, mitgespeichert. Je nach Funkzelle können so tausende Handys Unbeteiligter betroffen sein. Und obwohl die Polizei offensichtlich recht freizügig auf dieses umstrittene Instrument zurückgriff, kann - so geht es aus den heute veröffentlichten Informationen hervor - in diesem Zusammenhang nicht ein Ermittlungserfolg vorgewiesen werden.

Die in Berlin abgefragten Daten setzen sich aus 2,85 Millionen Datensätzen zusammen. 190 Mal habe die Polizei entsprechende Informationen bei den Mobilfunkbetreibern abgerufen. Für rund 950 Rufnummern seien die Namen der Anschlussinhaber abgefragt worden. Dies gilt laut Koppers für Anfragen bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2010.

Lediglich in 15 Fällen erfolgte die Funkzellenauswertung dabei im Zusammenhang mit anderen Straftaten als Auto-Brandstiftungen. Hierbei seien 225.000 Datensätze abgerufen worden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkte sich die Abfrage auf Rechnungsdaten. Hierbei kommt man auf weitere 185 Fälle, bei denen insgesamt 900.000 Datensätze gespeichert und zehn Anschlussinhaber ermittelt wurden. Hinzu kommen 23 weitere Abfragen bezüglich anderer Straftaten, bei denen 230.000 Datensätze ermittelt wurden. Von den Betroffenen wurde bis heute kein Einziger darüber informiert, dass seine Handy-Verkehrsdaten im Zuge polizeilicher Überwachungsmaßnahmen erfasst wurden.
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Quelle: winfuture
 
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