Bayern setzte Landestrojaner bereits mehrfach ein
Wie der 'Spiegel' in seiner heutigen Print-Ausgabe berichtet, hat die Polizei den umstrittenen "Bayerntrojaner" bereits mehrfach zur Ausspähung verdächtiger Computer eingesetzt. Zwischen 2009 und 2010 soll die Software fünf Mal zum Einsatz gekommen sein.
Das erklärte das Münchner Justizministerium nach einer Anfrage der Grünen. In Augsburg, Nürnberg, München und Landshut wurde die Spionageanwendung eingesetzt, um die Ermittlungen in verschiedenen Fällen zu unterstützen. Durch den Einsatz des Bayerntrojaners konnten Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln aufgeklärt werden.
Die Software ermöglicht es der Polizei, Internettelefonate abzuhören und Chat-Protokolle anzufertigen. Außerdem können in regelmäßigen Abständen Screenshots vom Desktop des Überwachten übertragen werden, so dass sich die Ermittler ein Bild von den Aktivtäten machen können. Interessant ist auch die Art und Weise, wie der Trojaner installiert wurde. Drei Mal wurde eine Hausdurchsuchung genutzt, um das Aufspielen heimlich im Getümmel vorzunehmen. In einem anderen Fall half der Zoll im Rahmen einer Kontrolle am Münchner Flughafen. Im fünften Fall gelang eine Remote-Installation.
Die Rechtslage rund um den Bayerntrojaner ist umstritten, denn ein entsprechender Gesetzesentwurf scheiterte 2008 im Bundesrat. Zudem entschied das Landgericht Landshut, dass der Einsatz der Spionagesoftware durch das LKA Bayern in einem speziellen Fall illegal war.
Quelle: winfuture
Wie der 'Spiegel' in seiner heutigen Print-Ausgabe berichtet, hat die Polizei den umstrittenen "Bayerntrojaner" bereits mehrfach zur Ausspähung verdächtiger Computer eingesetzt. Zwischen 2009 und 2010 soll die Software fünf Mal zum Einsatz gekommen sein.
Das erklärte das Münchner Justizministerium nach einer Anfrage der Grünen. In Augsburg, Nürnberg, München und Landshut wurde die Spionageanwendung eingesetzt, um die Ermittlungen in verschiedenen Fällen zu unterstützen. Durch den Einsatz des Bayerntrojaners konnten Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln aufgeklärt werden.
Die Software ermöglicht es der Polizei, Internettelefonate abzuhören und Chat-Protokolle anzufertigen. Außerdem können in regelmäßigen Abständen Screenshots vom Desktop des Überwachten übertragen werden, so dass sich die Ermittler ein Bild von den Aktivtäten machen können. Interessant ist auch die Art und Weise, wie der Trojaner installiert wurde. Drei Mal wurde eine Hausdurchsuchung genutzt, um das Aufspielen heimlich im Getümmel vorzunehmen. In einem anderen Fall half der Zoll im Rahmen einer Kontrolle am Münchner Flughafen. Im fünften Fall gelang eine Remote-Installation.
Die Rechtslage rund um den Bayerntrojaner ist umstritten, denn ein entsprechender Gesetzesentwurf scheiterte 2008 im Bundesrat. Zudem entschied das Landgericht Landshut, dass der Einsatz der Spionagesoftware durch das LKA Bayern in einem speziellen Fall illegal war.
Quelle: winfuture