Bayern bestätigt: CCC-Staatstrojaner ist von uns
Das bayerische Innenministerium hat heute bestätigt, dass zumindest einer der am Wochenende vom Chaos Computer Club (CCC)
Die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), also das Abhören verschlüsselter Telekommunikation direkt auf dem PC des Anwenders, sei eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zur Strafverfolgung im Kampf gegen schwere Verbrechen, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quellen-TKÜ zulässig, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird. Nichts anderes ist in Bayern bisher praktiziert worden", so Herrmann weiter. Sämtlichen Maßnahmen sei - wie gesetzlich vorgesehen - auch ein richterlicher Beschluss vorausgegangen.
Spezialisten des bayerischen Landeskriminalamtes hätten direkt nach dem Bekanntwerden der Veröffentlichungen des CCC eine Erstbewertung und Prüfung der vorgelegten Informationen vorgenommen. Diese habe ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der Bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Noch nicht bestätigt werden könne, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion aus der Entwicklungsphase oder um die später im Verfahren tatsächlich eingesetzte Version der Software handelt.
Die Prüfung werde daher fortgesetzt. "Darüber hinaus habe ich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern, Dr. Thomas Petri, gebeten, die entsprechende technische Umsetzung der Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgfältig zu prüfen", sagte der Innenminister.
Allerdings richtet sich die Kritik an der Spionage-Software nicht einfach nur gegen deren Einsatz zur Quellen-TKÜ. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der rechtmäßige Einsatz nicht nur formal durch den Richtervorbehalt, sondern auch technisch garantiert werden muss. Das heißt, ein entsprechendes Programm muss so gestaltet sein, dass keine weitergehenden Eingriffe in die Privatsphäre möglich sind.
Nach den Erkenntnissen des CCC liegt aber genau hier das Problem. So ist der Trojaner bereits darauf ausgelegt, auch Screenshots zu machen. Der Nutzer kann so beispielsweise dabei beobachtet werden, wenn er am Rechner Tagebucheinträge schreibt oder andere sehr intime Inhalte bearbeitet. Hinzu kommt, dass über eine Schnittstelle Module ungeprüft nachgeladen werden können - so lassen sich zusätzliche Funktionen auch durch Dritte leicht integrieren oder aber auch belastendes Material auf den Rechner schmuggeln.
Quelle: winfuture
Das bayerische Innenministerium hat heute bestätigt, dass zumindest einer der am Wochenende vom Chaos Computer Club (CCC)
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aus seinem Hause kommt. Man versicherte, dass sein Einsatz "stets im rechtlichen Rahmen" erfolgt sei.Die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), also das Abhören verschlüsselter Telekommunikation direkt auf dem PC des Anwenders, sei eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zur Strafverfolgung im Kampf gegen schwere Verbrechen, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quellen-TKÜ zulässig, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird. Nichts anderes ist in Bayern bisher praktiziert worden", so Herrmann weiter. Sämtlichen Maßnahmen sei - wie gesetzlich vorgesehen - auch ein richterlicher Beschluss vorausgegangen.
Spezialisten des bayerischen Landeskriminalamtes hätten direkt nach dem Bekanntwerden der Veröffentlichungen des CCC eine Erstbewertung und Prüfung der vorgelegten Informationen vorgenommen. Diese habe ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der Bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Noch nicht bestätigt werden könne, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion aus der Entwicklungsphase oder um die später im Verfahren tatsächlich eingesetzte Version der Software handelt.
Die Prüfung werde daher fortgesetzt. "Darüber hinaus habe ich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern, Dr. Thomas Petri, gebeten, die entsprechende technische Umsetzung der Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgfältig zu prüfen", sagte der Innenminister.
Allerdings richtet sich die Kritik an der Spionage-Software nicht einfach nur gegen deren Einsatz zur Quellen-TKÜ. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der rechtmäßige Einsatz nicht nur formal durch den Richtervorbehalt, sondern auch technisch garantiert werden muss. Das heißt, ein entsprechendes Programm muss so gestaltet sein, dass keine weitergehenden Eingriffe in die Privatsphäre möglich sind.
Nach den Erkenntnissen des CCC liegt aber genau hier das Problem. So ist der Trojaner bereits darauf ausgelegt, auch Screenshots zu machen. Der Nutzer kann so beispielsweise dabei beobachtet werden, wenn er am Rechner Tagebucheinträge schreibt oder andere sehr intime Inhalte bearbeitet. Hinzu kommt, dass über eine Schnittstelle Module ungeprüft nachgeladen werden können - so lassen sich zusätzliche Funktionen auch durch Dritte leicht integrieren oder aber auch belastendes Material auf den Rechner schmuggeln.
Quelle: winfuture