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Ganz klar JA. siehe §910..."angemessene Frist".Noch was: Kann ich "Ärger" bekommen, wenn ich selbst mit der Astschere Hand an das Grünzeug lege?
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, Du begegnest dem Nachbarn bereits jetzt auf dem falschen Fuß.
Hast Du denn schon andere Nachbarn kennengelernt, die sich eventuell über Deinen neuen Baum-Nachbarn äußern könnten? Auf der Straße herumliegende Früchte sind doch sicher nicht nur für Dich ein Problem. Und wenn doch: Hinterfrage Dich doch bitte, wie schlimm es tatsächlich ist. Ein kleines Ärgernis oder ein unannehmbares Hemmnis
Du bist frisch eingezogen und denkst bereits an Fristsetzungen und juristische Schritte...na dann auf gutes Zusammenleben.
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