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Handy - Navigation Baden-Württemberg: Handybesitzer sollen über Funkzellenabfrage informiert werden

Als erstes Bundesland informiert Berlin die Bürger darüber, ob ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage der Polizei erfasst wurde. Das baden-württembergische Justizministerium will dieses sogenannte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) nach dem Berliner Modell nun auch einführen und hat bereits Planungen und Vorbereitungen eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtags-Anfrage der AfD hervor.

Keine Bedenken gegen Transparenzsystem​

Das
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. Es informiert alle, die zum Zeitpunkt der Funkzellenabfrage im System angemeldet waren, per SMS. Die Anmeldung dafür ist freiwillig, kostenlos und das Interesse unter den Berlinern ist laut Mitteilung des Justizministeriums hoch: Seit 2018 gab es 18.000 Registrierungen. Zum September waren 3.500 Nummern angemeldet. Die Benachrichtigung findet jeweils erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens statt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

"Das Justizministerium begleitet die Erfahrungen der Berliner Kollegen und steht mit diesen in engem Austausch. Gegen die Einführung eines FTS bestehen aus strafprozessualer Sicht keine Bedenken", erklärte das Innenministerium in Stuttgart in der Anfrage.
Wie aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz hervorgeht (Stand: 12. Februar 2021), hatten die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg im Jahr 2019 insgesamt 1.600 zuvor gerichtlich angeordnete Funkzellenabfragen in insgesamt 1.453 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht abschließend vor. Bei jeder Funkzellenabfrage werden alle Mobilfunknummern, die sich zum Abfragezeitraum in der Funkzelle befinden, erfasst.

Beim Berliner FTS ist zunächst eine freiwillige und kostenlose Anmeldung für den Dienst erforderlich. Angemeldete Handybesitzer erhalten dann künftig nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens per SMS einen Bescheid, wenn ihre Mobilfunknummer in einer Abfrage erfasst wurde. Anschließend sollen die Daten gelöscht werden. Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden.
Quelle: heise
 
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