EU-Geldwäscherichtlinie: Aus für anonyme Bezahldienste befürchtet
Ein im Februar von der EU-Kommission vorgelegter Entwurf für neue Regeln zu Geldwäsche und -transfers könnte weitreichendere Konsequenzen haben als bislang bekannt: Die geplante neue Richtlinie könne dazu führen, dass die hierzulande 2011 schwer erkämpfte 100-Euro-Grenze für anonymes E-Geld wieder wegfalle und in der gesamten EU keine Prepaid-Angebote im E-Commerce mehr eingesetzt werden könnten. Das erklärte Hugo Godschalk, Geschäftsführer des Prepaid Forums Deutschland, gegenüber heise online.
Prepaid-Zahlungsdienstleister und Juristen sind nach Analyse des Entwurfs der Überzeugung, das mit dem Vorhaben eine Identifizierungspflicht für Käufer von Online-Zahlungskarten verknüpft ist. Damit werde das "Grundrecht" ausgehebelt, im elektronischen Handel – wie auch in der physischen Welt mit Bargeld – unerkannt bis zu gewissen Betragsgrenzen zahlen zu können.
Die Kommission will mit ihrem Gesetzespaket zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche beitragen. Sie möchte damit das Einschleusen "schmutzigen" Gelds etwa aus Drogengeschäften oder illegalem Waffen- oder Menschenhandel in den Wirtschaftskreislauf weiter erschweren. Brüssel will einen "eindeutigen Mechanismus für die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten" schaffen. Zudem müssen Unternehmen Aufzeichnungen über die Identität der Personen führen, die hinter einem Finanztransfer stehen.
Juristen zufolge ist die Kommission dabei aber übers Ziel hinausgeschossen. So schüfen Artikel 11 und 12 des Richtlinienentwurfs einen Zwang zur Identifizierung beim Begründen einer Geschäftsbeziehung. In letzter Konsequenz käme dies dem Abschaffen anonymer Finanzprodukte wie Zahlkarten mit vorausbezahltem Guthaben gleich.
"Internetnutzer haben ein Recht darauf, mit Online-Bargeld bezahlen und spenden zu können, ohne dass ihr Zahlungsverhalten anlasslos personenbezogen aufgezeichnet wird", hält Patrick Breyer dagegen. Der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und bei der Piratenpartei Schleswig-Holstein aktive Rechtsexperte verweist auf ein "legitimes Interesse an Anonymität", wenn Zahlungen etwa auf die eigene Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Sexualleben oder die politische Meinung hinwiesen.
Außerhalb von Deutschland gelten in der EU derzeit noch relativ liberale Grenzen für sogenannte vereinfachte Sorgfaltspflichten beim E-Geld: So müssen Anbieter Nutzer nicht identifizieren, wenn Guthaben für einmal bestückte Karten 250 Euro beziehungsweise 2500 Euro für wieder aufladbare Produkte nicht übersteigen. Die Bundesregierung wollte hierzulande 2011 die Nullgrenze einführen. Die schwarz-gelbe Koalition entschärfte den Gesetzesentwurf nach Protesten von Datenschützern und Prepaid-Zahlungsdienstleistern noch und wahrte die Anonymität bei Online-Zahlungen bis zu Kleinbeträgen von 100 Euro.
Quelle: heise
Ein im Februar von der EU-Kommission vorgelegter Entwurf für neue Regeln zu Geldwäsche und -transfers könnte weitreichendere Konsequenzen haben als bislang bekannt: Die geplante neue Richtlinie könne dazu führen, dass die hierzulande 2011 schwer erkämpfte 100-Euro-Grenze für anonymes E-Geld wieder wegfalle und in der gesamten EU keine Prepaid-Angebote im E-Commerce mehr eingesetzt werden könnten. Das erklärte Hugo Godschalk, Geschäftsführer des Prepaid Forums Deutschland, gegenüber heise online.
Prepaid-Zahlungsdienstleister und Juristen sind nach Analyse des Entwurfs der Überzeugung, das mit dem Vorhaben eine Identifizierungspflicht für Käufer von Online-Zahlungskarten verknüpft ist. Damit werde das "Grundrecht" ausgehebelt, im elektronischen Handel – wie auch in der physischen Welt mit Bargeld – unerkannt bis zu gewissen Betragsgrenzen zahlen zu können.
Die Kommission will mit ihrem Gesetzespaket zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche beitragen. Sie möchte damit das Einschleusen "schmutzigen" Gelds etwa aus Drogengeschäften oder illegalem Waffen- oder Menschenhandel in den Wirtschaftskreislauf weiter erschweren. Brüssel will einen "eindeutigen Mechanismus für die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten" schaffen. Zudem müssen Unternehmen Aufzeichnungen über die Identität der Personen führen, die hinter einem Finanztransfer stehen.
Juristen zufolge ist die Kommission dabei aber übers Ziel hinausgeschossen. So schüfen Artikel 11 und 12 des Richtlinienentwurfs einen Zwang zur Identifizierung beim Begründen einer Geschäftsbeziehung. In letzter Konsequenz käme dies dem Abschaffen anonymer Finanzprodukte wie Zahlkarten mit vorausbezahltem Guthaben gleich.
"Internetnutzer haben ein Recht darauf, mit Online-Bargeld bezahlen und spenden zu können, ohne dass ihr Zahlungsverhalten anlasslos personenbezogen aufgezeichnet wird", hält Patrick Breyer dagegen. Der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und bei der Piratenpartei Schleswig-Holstein aktive Rechtsexperte verweist auf ein "legitimes Interesse an Anonymität", wenn Zahlungen etwa auf die eigene Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Sexualleben oder die politische Meinung hinwiesen.
Außerhalb von Deutschland gelten in der EU derzeit noch relativ liberale Grenzen für sogenannte vereinfachte Sorgfaltspflichten beim E-Geld: So müssen Anbieter Nutzer nicht identifizieren, wenn Guthaben für einmal bestückte Karten 250 Euro beziehungsweise 2500 Euro für wieder aufladbare Produkte nicht übersteigen. Die Bundesregierung wollte hierzulande 2011 die Nullgrenze einführen. Die schwarz-gelbe Koalition entschärfte den Gesetzesentwurf nach Protesten von Datenschützern und Prepaid-Zahlungsdienstleistern noch und wahrte die Anonymität bei Online-Zahlungen bis zu Kleinbeträgen von 100 Euro.
Quelle: heise